Ein Lebensmittelkontrolleur misst in einer Restaurantküche die Temperatur einer Speise. Foto: dpa/Uwe Anspach

Seit 2018 müssen die Behörden schwere Hygieneverstöße in Restaurants öffentlich machen. Eine Auswertung zeigt im Kreis Esslingen starke regionale Unterschiede. Das Landratsamt spricht von Zufall – doch ein Blick in die Region wirft weitere Fragen auf.

Für die Esslinger Gastronomieszene kommt es beinahe einem Ritterschlag gleich: Kein Restaurant, kein Schnellimbiss, keine Bäckerei und auch kein anderer Lebensmittelbetrieb ist in den vergangenen fünf Jahren durch schwere Hygieneverstöße aufgefallen. Die schwarzen Schafe der Branche – sie sitzen, glaubt man der amtlichen Statistik, anderswo im Landkreis.

 

Seit 2018 müssen die Behörden der Öffentlichkeit Ross und Reiter nennen, wenn Gastronomiebetriebe bei Kontrollen durch gravierende Mängel auffallen. Auf den Webseiten der Landratsämter sind diese Listen abrufbar. Die Eintragungen sind nichts für schwache Nerven: Verkrustetes Küchengerät erscheint da noch vergleichsweise harmlos – gegenüber Vergammeltem und Verschimmeltem, Mäusekot und Kakerlaken. Ein zu erwartendes Bußgeld in Höhe von mindestens 350 Euro ist die Voraussetzung für die Veröffentlichung.

Im Süden des Landkreises gibt es regelmäßig neue Fälle

Das Esslinger Landratsamt hat seit 2018 insgesamt 42 Fälle veröffentlicht. Eine Auswertung unserer Zeitung über gut eineinhalb Jahre zeigt dabei starke regionale Unterschiede und wirft die Frage nach der Gerechtigkeit am Hygienepranger auf. Während im Süden des Kreises, also auf den Fildern und im Albvorland, regelmäßig Fälle publik gemacht werden, gibt es im Norden, also auf dem Schurwald sowie im Neckartal zwischen Wendlingen und der Stadtgrenze Stuttgart, zwischen Juli 2021 und Ende Januar dieses Jahres keinen einzigen veröffentlichten Fall. Das Esslinger Landratsamt erklärt die Häufung der Fälle auf Nachfrage knapp mit „einer inhomogenen Verteilung der Bevölkerungs- und Betriebsdichte sowie Zufallseffekten“.

So sind die Fälle in Kreis und Region verteilt.

Aus mangelnden Kontrollen im nördlichen Kreisgebiet resultiert die Ungleichverteilung offenbar nicht: In der Stadt Esslingen seien im besagten Zeitraum 814 Kontrollen erfolgt, in Kirchheim 529 und in Leinfelden-Echterdingen 502, so die Sprecherin des Landratsamts, Andrea Wangner. Die beiden letztgenannten großen Kreisstädte führen die Liste der Veröffentlichungen mit jeweils sechs Eintragungen an.

Die Branche hat sich mit der Veröffentlichung arrangiert

Gastronomievertreter halten sich mit Bewertungen zum Hygienepranger auffallend zurück. Gerd Trautwein, der Vorsitzende des Branchenverbands Dehoga auf Landkreisebene, will sich zu der ungleichen Fallverteilung nicht äußern. In der Branche hat man sich nach anfänglicher Skepsis ein Stück weit arrangiert mit dem Verbraucherinformationsportal. „Es gibt Regeln, und das ist erst mal gut“, sagt der Sprecher des Dehoga-Landesverbands, Daniel Ohl. Damit meint der Gastrolobbyist vor allem die Löschung der Einträge nach sechs Monaten und die 350-Euro-Bußgeldhürde, die vor der Veröffentlichung steht. Das größere Problem als die auf den Webseiten der Landratsämter wenig prominent platzierten PDF-Listen sind für die Gastronomie ohnehin Online-Bewertungsportale – in denen keine Regeln gelten und gegen die Wirte sich kaum wehren können. Eine Ausnahme hat Ohl allerdings ausgemacht: „Wenn die Medien Einzelfälle aufgreifen, kann es für Betriebe existenzgefährdend werden.“

Wie im Landkreis Esslingen zeigt derweil auch die Statistik im regionalen Vergleich deutliche Unterschiede. In der Region Stuttgart wurden seit 2018 insgesamt 335 gravierende Hygieneverstöße öffentlich gemacht, mehr als zwei Drittel davon allein in der Landeshauptstadt (129) sowie im Rems-Murr-Kreis (107). Im Kreis Ludwigsburg wurden im gleichen Zeitraum nur elf Fälle veröffentlicht. Andreas Fritz, der Sprecher der Ludwigsburger Kreisbehörde, begründet dies damit, dass „nur bestimmte herausgehobene Rechtsverstöße“ gemeldet würden. „Der Verstoß muss aufgrund von Tatsachen nach pflichtgemäßer Überzeugung der Behörde hinreichend begründet sein“, so Fritz. Tatsächlich haben in der Vergangenheit mehrmals Gerichtsurteile den Rahmen für die Veröffentlichungen verändert. Sie gelten jedoch – ebenso wie das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, das einschlägige Bundesgesetz für die Lebensmittelüberwachung – gleichermaßen in allen Kreisen.

Im Stuttgarter Verbraucherschutzministerium hält man den Hygienepranger indes für ein „inzwischen etabliertes Verfahren, gefestigt nach Anpassungen durch unterschiedliche Gerichtsurteile“. Die ungleiche Verteilung der Veröffentlichungen erlaube keinen Rückschluss auf die Kontrollen.

Lebensmittelüberwachung im Kreis Esslingen

Kontrolleure
 Im Landkreis Esslingen sind laut Landratsamt 16 Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure sowie vier Amtstierärztinnen in der Lebensmittelüberwachung im Einsatz. Lebensmittelproben werden an den Chemischen- und Veterinäruntersuchungsämtern untersucht.

Fälle
 Seit Juli 2021 wurden nach Angaben des Landratsamts kreisweit 5073 Kontrollen durchgeführt.