Ist das noch gut oder muss das weg? Die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung haben oft keinen einfachen Job. Foto: Olaf Doering/Freelens Pool

Weil zwischen eklatanten Verstößen und eher harmlosen Versäumnissen bei der Lebensmittelhygiene bisher kaum ein Unterschied gemacht wird, fordert der Rems-Murr-Kreis mehr Transparenz für die Verbraucher.

Waiblingen - Im Fußball ist die Sache mit den Strafen vergleichsweise einfach geregelt: Bei kleineren Fouls genügen ein Pfiff und ein strenger Blick des Referees, harte Vergehen werden mit einer gelben Karte geahndet. Nur Spieler, die den Bogen maßlos überspannen, werden mit „Rot“ vom Spielfeld geschickt. Wünschen würden sich so ein System auch die Experten für Lebensmittelüberwachung im Waiblinger Landratsamt.

 

Denn auch die Mitarbeiter der Kontrollbehörde, durch eine Eintragung des Sternekochs Bernd Bachofer in die Sünderliste aktuell ins Blickfeld geraten, zweifeln offenbar mitunter an der Transparenz der erfassten Verstöße. „Es wäre wünschenswert, wenn es eine öffentlich zugängliche Liste aller kontrollierten Betrieben gäbe“, heißt es in einer Antwort des Landratsamts auf die Frage nach einer aktuellen Bilanz der Lebensmittelkontrollen an Rems und Murr.

Beim Ampelmodell wäre auch zu sehen, wo es nichts zu meckern gibt

Ein mögliches Modell für einen besser verständlichen Hygienepranger liefern die Kontrolleure gleich mit: „Betriebe, bei denen nichts zu beanstanden ist, wären in dieser Liste grün markiert, die Betriebe mit leichten Verstößen orange und die Betriebe mit schweren Verstößen rot“, lautet der Vorschlag der Kontrollbehörde für ein Ampelsystem. Hintergrund der Idee ist, nicht alle Verfehlungen über einen Kamm zu scheren. Bisher nämlich wird kaum ein Unterschied gemacht zwischen eklatanten Verstößen und eher harmlosen Versäumnissen.

Ob es sich bei einem betroffenen Betrieb um einen Wiederholungstäter handelt, ist im 2018 trotz massiver Proteste der Gastro-Branche eingeführten Hygienepranger ebenso wenig zu erkennen wie die Höhe des behördlich angeordneten Bußgelds. Verbraucher, die mit den Paragrafen des Lebensmittelrechts weniger vertraut sind, können sich deshalb nur schwer ein Bild von der Tragweite der Verstöße machen.

In der Region Stuttgart gibt es höchst unterschiedliche Fallzahlen

Schon bei der Einführung der Sünderliste hatte der Rems-Murr-Kreis deshalb beklagt, dass die Schwere der Verfehlungen kaum ablesbar ist. Verschärft wird die latente Unsicherheit, ob sich noch guten Gewissens im Lokal der Wahl speisen lässt, auch durch die Tatsache, dass es selbst in der Region höchst unterschiedliche Fallzahlen gibt. Im Rems-Murr-Kreis schauen die Kontrolleure allem Anschein nach deutlich genauer hin als in den Nachbarkreisen Ludwigsburg oder Esslingen.

Dabei ist die Zahl der Kontrollen coronabedingt auch zwischen Murrhardt und Plüderhausen deutlich gesunken. Im Jahr 2019 hatten die Lebensmittelexperten noch 4241 Betriebe besucht, in der Statistik stehen 1754 Beanstandungen. Nur ein Jahr später wurden 1377 Verstöße bei insgesamt noch 2673 Kontrollen gemeldet. Für 2021 liegen bisher nur Zahlen bis Oktober vor.

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