Im August 2024 wurde von den Angeklagten ein Supermarkt in Renningen überfallen. Foto: SDMG//Dettenmeyer

Vor dem Landgericht Stuttgart hat der Prozess gegen zwei Männer wegen Raubüberfällen in Renningen, Rutesheim und Korntal-Münchingen begonnen. Einem droht die Höchststrafe.

Als der erste Angeklagte in den Sitzungssaal des Stuttgarter Landgerichts geführt wird, bekommt er auf Anraten seines Anwalts einen Platz mit etwas Abstand zum Tisch seines Mitangeklagten zugewiesen. Warum, zeigt sich nur eine Minute später: „Du Missgeburt, wenn ich dich erwische. Was hast du der Polizei erzählt?“, brüllt der bis ins Gesicht tätowierte zweite Angeklagte lautstark, der in Hand- und Fußfesseln vorgeführt wird, in Richtung des ersten und schließt anschließend auch noch eine Beleidigung in Richtung von dessen Verteidiger an, der versucht hatte, mäßigend auf ihn einzuwirken.

 

Es überrascht daher nicht, dass der Erste Staatsanwalt Thomas Hochstein bei der Verlesung der Anklage auch die Sicherungsverwahrung des 50-Jährigen verlangt. Darüber hinaus wirft er ihm besonders schweren Raub, gemeinschaftliche besonders schwere räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung, gewerbsmäßigen Betrug und unerlaubten Besitz von Waffen und Betäubungsmitteln vor. Viele der Taten seien von einem hohen Maß an Aggressivität gekennzeichnet.


Mit dem erbeuteten Geld wurden Drogen gekauft

Im August vergangenen Jahres soll der 50-Jährige innerhalb von sechs Tagen drei Discounter in Renningen, Rutesheim und Korntal-Münchingen kurz vor Ladenschluss betreten haben. In Korntal-Münchingen hat er laut Anklage mit einer Schreckschusspistole in die Luft geschossen und dann einer Kassiererin, die nicht sofort reagierte, die Waffe an die Schläfe gehalten haben. Dort soll er 340 Euro erbeutet haben.

Sogar 820 Euro habe die Beute beim zweiten Überfall in Rutesheim betragen. Auch hier soll der 50-Jährige einem Kassierer die Waffe ins Gesicht gehalten und in die Luft geschossen haben. In Korntal-Münchingen soll er nach Schüssen in die Luft der Kassiererin mit dem Tod gedroht haben. Hier betrug die Beute laut Anklage 1130 Euro. Der 44-Jährige soll den Haupttäter jeweils zu den Tatorten nach Rutesheim und Korntal-Münchingen gefahren haben, er ist wegen gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung angeklagt. Das Geld sollen die beiden Männer jeweils benutzt haben, um unmittelbar nach den Überfällen in Pforzheim Fentanylpflaster und Kokain zu kaufen.

Beide sind zudem wegen Drogenbesitzes angeklagt, da die Polizei in der Wohnung des 44-Jährigen zahlreiche Tabletten und Schmerzmittel fand. Wegen gefährlicher Körperverletzung muss sich der 50-Jährige verantworten, da er in der Justizvollzugsanstalt Stammheim einen Tag nach seiner Festnahme einem Mitgefangenen einen Wasserkocher auf den Kopf gehauen haben soll, sodass dieser unter anderem eine Kopfplatzwunde und Verletzungen am Rücken erlitt. Der 50-Jährige war daraufhin in einen kameraüberwachten Haftraum verlegt worden.

Das Urteil soll im Mai fallen

Wegen gewerbsmäßigen Betruges muss sich der 50-Jährige verantworten, weil er im vergangenen Frühjahr zwei Fahrradfachgeschäfte in Stuttgart besuchte und dort jeweils gegen Hinterlassung eines Ausweises ein Pedelec für eine angebliche Probefahrt ausgeliehen habe. Tatsächlich hat er laut Anklage die beiden rund 4500 Euro teuren Pedelecs für 1000 beziehungsweise 2250 Euro verkauft. Zudem wird ihm vorgeworfen, im vergangenen Jahr an einer Bushaltestelle in Stuttgart eine Tasche mit einer Schreckschusswaffe, einem Schlagring und drei Haschischbrocken vergessen zu haben. Die Gegenstände hätten in die Hände von Unbekannten fallen können, monierte der Erste Staatsanwalt.

Nach der Anklageverlesung wurde der Prozess unterbrochen, fortgesetzt werden soll er am 26. Februar. Ob die Angeklagten dann Angaben zur Person oder zu den Vorwürfen machen werden, ist offen. Das Urteil soll nach neun weiteren Verhandlungstagen am 14. Mai verkündet werden.

Fentanyl

Pflaster
Fentanyl wurde in den 1960er-Jahren als Schmerzpflaster entwickelt. Es wird bei sehr starken und häufig chronischen Schmerzen beispielsweise bei Krebserkrankungen eingesetzt. Die Wirkung ist bis zu 100 mal stärker als bei Morphinen. Es gehört zur Gruppe der Opioide und blockiert die Weiterleitung der Schmerzreize an das Gehirn. Es darf nur unter ärztlicher Aufsicht verwendet werden, da schnell eine Abhängigkeit eintreten kann.

Nebenwirkungen
Kurzfristig kann es zu Herzrhythmusstörungen, Schwindel und Erbrechen kommen, mittelfristig zu Angstzuständen. Langfristig kann die regelmäßige Einnahme von Fentanyl sogar zum Tod führen.