Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Teilhabe. Foto: dpa

Schwerstbehinderte Menschen sind auf Assistenten angewiesen. Sie ermöglichen Teilhabe – und auf die haben alle ein Anrecht, nicht nur unkomplizierte Charaktere, meint Viola Volland.

Stuttgart - Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe in unserer Gesellschaft. Laut der UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet das auch die unabhängige Lebensführung. Schwerstbehinderte Menschen, die ihre Arme und Beine nicht bewegen können, sind auf Assistenten angewiesen, wollen sie selbstbestimmt ihr Leben führen. Und sehr viele wollen das. Natürlich: Wer geistig hellwach ist, will nicht in einem Pflegeheim leben.

Doch das System mit den Assistenten, wie es derzeit praktiziert wird, stößt an seine Grenzen. Die Leiterin der Individuellen Schwerstbehinderten-Assistenz berichtet, dass ihre Laien überfordert seien, wenn das Anforderungsprofil der Assistenznehmer „zu individuell“ sei, zum Beispiel wegen einer psychischen Erkrankung. Dass sich ein Fachtag im nächsten Jahr mit dem Thema befasst, zeigt, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt. Natürlich kann man Laien nicht zwingen, einen behinderten Menschen zu begleiten. Doch die Folge kann nicht sein, dass nur die „Pflegeleichteren“ jemanden an ihrer Seite haben – und wer ein komplizierter Charakter ist oder beispielsweise in eine Depression rutscht, dem droht schlimmstenfalls das Heim. Das Recht auf Teilhabe gilt auch für sie. Daher sollte die Individuelle Schwerstbehinderten-Assistenz Unterstützung erhalten, damit sie auch dann den Auftrag erfüllen kann, wenn die Arbeit für Laien zu schwierig ist. Damit sie dem eigenen „individuellen“ Anspruch auch in Zukunft gerecht werden kann.