Immer mehr Arbeitgeber unterstützen den Umstieg aufs Fahrrad mit Hilfe der Entgeltumwandlung: Ein Teil des Gehalts fließt in die Leasingraten. Foto: dpa

Grün-Schwarz schafft die Rechtsgrundlage für eine Gehaltsumwandlung wie beim Dienstwagen. Bei den Tarifbeschäftigten treten jedoch die Gewerkschaften auf die Bremse.

Stuttgart - Landesbeamte können bald mit staatlicher Unterstützung rechnen, wenn sie vom Auto auf ein klimafreundliches E-Bike umsteigen. Das Kabinett hat dafür jetzt die Änderung des Landesbesoldungsgesetzes beschlossen, um so den rechtlichen Rahmen für dieses Finanzierungsmodell zu schaffen. Dabei least das Land als Arbeitgeber die Dienstfahrräder, wobei die Beschäftigten die Leasingraten zum Teil auf dem Weg einer Gehaltsumwandlung bezahlen: Einen Teil der Besoldung behält das Land also ein. Dies mindert die Steuerschuld der Beschäftigten, und diese können das Gefährt am Ende der Laufzeit günstig kaufen. Wie beim privat genutzten Dienstauto muss auch beim Fahrrad ein Prozent des geldwerten Vorteils versteuert werden.

„Wir wollen ein attraktiver Arbeitgeber sein und außerdem den Umstieg auf das umweltfreundliche Verkehrsmittel fördern“, sagte Finanz-Staatssekretärin Gisela Splett (Grüne) unserer Zeitung. Die Änderung des Besoldungsrechts wird jetzt im Landtag beraten und könnte noch im ersten Halbjahr beschlossen sein. Danach ist das Verkehrsministerium an der Reihe, um das Radleasingmodell, das mittlerweile auch von zahlreichen Unternehmen der freien Wirtschaft angeboten wird, mit einem Leasingpartner umzusetzen.

Umweltfreundliche Verkehrsmittel wie das Fahrrad spielen auch im Zusammenhang mit dem Feinstaub-Problem in Stuttgart eine große Rolle. Die zehn wichtigsten Fakten zu Feinstaub sehen Sie im Video:

Angst um die Rente

Spletts ursprüngliche Hoffnung, sämtliche 250 000 Landesbedienstete in den Genuss dieses Privilegs kommen zu lassen, hat sich jedoch mit dem jüngsten Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst zerschlagen: „Die Reaktionen der anderen Länder waren nicht durchweg positiv, deshalb ist es uns nicht gelungen, das Thema in die Tarifverhandlungen aufzunehmen.“ Die Grünen-Politikerin bedauert dies, zumal sie Beamte und Angestellte gerne gleich behandelt hätte. Nun wolle die Landesregierung aber zumindest in ihrem eigenen Kompetenzbereich, also für die Landesbeamten, diese Möglichkeit schaffen.

Der Vorstoß für die Angestellten ist auch deshalb gescheitert, weil die Gewerkschaften die steuerliche Möglichkeit der Entgeltumwandlung negativ beurteilen. „Das hat gravierende Auswirkungen auf die Sozialversicherungen“, sagte der Landesvorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Martin Gross, unserer Zeitung. So müsse auf den umgewandelten Betrag kein Beitrag zur Rentenversicherung abgeführt werden. Der Bundestarifausschuss von Verdi, so Gross, spreche sich deshalb grundsätzlich dagegen aus. „Gehaltsumwandlungen sind außerdem ins Kraut geschossen und werden von Arbeitgebern häufig missbraucht“, argumentiert der Verdi-Chef weiter. So habe etwa ein Handelsunternehmen an seine Mitarbeiter Einkaufsgutscheine ausgegeben, anstatt Weihnachtsgeld zu zahlen.

Beamtenbund sagt Ja

Was die Landesbeamten angeht, so hat der Verdi-Chef auch Zweifel, ob sich die unteren Besoldungsgruppen überhaupt ein teures E-Bike leisten können. Denn die Leasingraten sind bei einem Neuwert von 2000 bis 3000 Euro noch immer hoch. Baden-Württembergs Beamtenbund hat deshalb in seiner jüngsten Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf des Landes eine Begrenzung der Leasingrate auf maximal 150 Euro im Monat angeregt. Grundsätzlich jedoch sieht der Beamtenbund den Vorstoß des Landes positiv.

Als nächstes muss sich das Land nun einen Geschäftspartner suchen, der die Leasingräder zur Verfügung stellt. Splett geht davon aus, dass dieser Auftrag ausgeschrieben wird. Sachverstand gibt es im Land für das Modell bereits reichlich. Die in Freiburg ansässige Leaserad GmbH arbeitet nach eigenen Angaben mit 4400 Arbeitgeber zusammen, die ihren Mitarbeitern Dienstfahrräder anbieten. Auch einige Städte, so etwa Heilbronn und Tübingen, nutzen bereits die Gehaltsumwandlung.

Im Einkommensteuerrecht gibt es das sogenannte Dienstwagenprivileg seit 2012 auch für Fahrräder. Die steuerlichen Vorteile schlagen aber nur dann zu Buche, wenn das Fahrzeug geleast wird. Als Dienstfahrrad kommt grundsätzlich jedes Modell infrage, ob Rennrad, Mountainbike oder Elektrofahrrad. Einen Anspruch auf ein Dienstrad gibt es allerdings nicht.