Im Streit um Mieterschutz in den früheren LBBW-Wohnungen in Stuttgart deutet sich ein Ausgang zugunsten des Vermieters an. Foto: dpa

Im Fall des Streits um die Mieterhöhung der LBBW-Wohnungen in Stuttgart zeichnet sich ein Urteil zugunsten des Vermieters ab. Eine Entscheidung soll am kommenden Mittwoch fallen.

Im Fall des Streits um die Mieterhöhung der LBBW-Wohnungen in Stuttgart zeichnet sich ein Urteil zugunsten des Vermieters ab. Eine Entscheidung soll am kommenden Mittwoch fallen.

Stuttgart - Er kritisiert Mieterhöhungen um zehn Prozent und zurückgehaltene Informationen: Im Streit um frühere LBBW-Wohnungen droht einem Mieter nun eine Niederlage. „Wir haben die Tendenz, dass die Mieterhöhung formell wirksam war“, erklärte das Landgericht Stuttgart am Mittwoch zu Beginn eines Berufungsverfahrens.

Zuvor hatte das Amtsgericht einem Mieter recht gegeben, der sich dagegen gewehrt hatte. Er verweist auf eine Erhöhungsgrenze von 3 Prozent für den Durchschnitt aller Wohnungen. Hintergrund ist der Verkauf der rund 21.000 LBBW-Wohnungen an das Augsburger Unternehmen Patrizia Anfang 2012. Damals waren bestimmte Regelungen zum Schutz der alteingesessenen Mieter vereinbart worden - darunter auch die Preisbremse. Da seine Miete um rund zehn Prozent steigen sollte, verlangt der Mieter im aktuellen Fall Informationen zu sämtlichen Mieterhöhungen.

Eine Entscheidung hätte Signalwirkung für andere Mieter

Das Gericht machte ihm wenig Hoffnung: Nach ersten Erkenntnissen sei es nicht Aufgabe des Vermieters gewesen, „Angaben zu machen, ob die Mieterhöhungen die Kappungsgrenze überschritten haben“. Der Vermieter hatte zuvor argumentiert, der Mann habe „eine sehr günstige Wohnung“. Er müsse daher damit rechnen, dass der Preis vergleichsweise stark angehoben werde. Die Rechtmäßigkeit werde stets zum Ende des Jahres von einem Wirtschaftsprüfer kontrolliert. Im Zweifel gebe es Rückzahlungen.

Der Anwalt des Mieters hält das für undurchsichtig: „Das kann man doch alles gar nicht nachvollziehen“, sagte er. „Wo ist denn hier der Schutz des Mieters?“ Der Sohn des Mieters, der für ihn zu Verhandlung gekommen war, betonte: „Ich bin mir nicht sicher, ob diese drei Prozent wirklich eingehalten wurden.“ Sein Vater wolle lediglich die Information darüber haben.

Eine Entscheidung soll am kommenden Mittwoch verkündet werden. Sie hätte wohl auch Signalwirkung für die anderen Mieter der früheren LBBW-Wohnungen: Nach den Worten des Vorsitzenden Richters ist der aktuelle Streit ein Musterverfahren.