Wohin führt die Zukunft? Im Nordbahnhofviertel ist nach dem Wohnungsverkauf an Patrizia für die Mieter vieles ungewiss. Foto: dpa

Eine Erhaltungssatzung soll Nordbahnhofviertel gegen Immobilienspekulationen schützen.

Stuttgart - Die Sorge um die Zukunft des Mietwohnungsbestands der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) treibt inzwischen auch die unteren politischen Gremien in der Landeshauptstadt um. Am Montagabend forderte der Bezirksbeirat Nord einstimmig den Gemeinderat dazu auf, für das Nordbahnhofviertel eine Erhaltungssatzung zu beschließen.

Den Antrag hatte die SPD-Fraktion eingebracht, nachdem Mitte Februar die Entscheidung im mehrmonatigen Bieterwettbewerb um die landesweit 21 500 LBBW-Wohnungen gefallen war. Für 1,4 Milliarden Euro erhielt die Patrizia AG, eine Immobilieninvestorengesellschaft aus Augsburg, den Zuschlag.

Der neue Eigentümer übernimmt allein Stuttgart rund 3900 Wohnungen. Von diesen liegen rund 900 im Nordbahnhofquartier. Der Mietzins der ehemaligen Eisenbahnerwohnungen liegt mit etwa fünf Euro pro Quadratmeter im untersten Bereich der Wohnungsmieten in der Landeshauptstadt. Das Wohnviertel zwischen Nordbahnhof- und Rosensteinstraße weist bis heute einen hohen Migrationsanteil unter den Bewohnern auf.

Pflicht zur Einhaltung einer Sozialcharta

Es wird befürchtet, dass durch den Bau von Stuttgart 21 entstehende Rosensteinviertel auch das bisherige Quartier interessant für Immobilienspekulanten werden könnte. Die Patrizia AG hat sich mit dem Kauf des Wohnungspakets zur Einhaltung einer Sozialcharta verpflichtet, die unter anderem einen mehrjährigen Kündigungsschutz sowie Begrenzungen der jährlichen Mieterhöhungen vorsieht.

Stuttgarts Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) reklamiert für sich, in Nachverhandlungen bessere Schutzklauseln zugesichert bekommen zu haben, etwa eine 20-jährige Haltefrist. Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD), der als stellvertretender Aufsichtsrat der LBBW am Bieterverfahren beteiligt war, betont dagegen, dass derartige Schutzklauseln schon beim Verkauf festgeschrieben worden seien.

Erhaltungssatzung bis Ostern vorlegen

Die Forderung des Bezirksbeirats Nord nach einer Erhaltungssatzung hinkt mittlerweile etwas den Entwicklungen im Gemeinderat hinterher. Alle Parteien haben sich inzwischen ebenfalls für dieses nach Paragraph 172 Baugesetzbuch mögliche Verwaltungsinstrument ausgesprochen. Nach Informationen unserer Zeitung arbeitet die Stadtverwaltung bereits eine entsprechende Satzung aus. Sie soll bis Ostern dem Gemeinderat vorgelegt werden.

Kernelement darin soll ein Vorkaufsrecht sowie ein Genehmigungsvorbehalt der Stadt sein. Dies könnte die Patrizia AG mit einer sogenannten Abwendungserklärung umgehen, in der sie bestimmte Mieterschutzregelungen dem Käufer auferlegt. Bezirksvorsteherin Andrea Krueger (CDU) bezeichnete den Beiratsbeschluss dennoch als „wichtiges Signal an die Bewohner des Nordbahnhofviertels“.

Am Donnerstag lädt der Mieterverein zu einer Infoveranstaltung zum LBBW-Wohnungsverkauf ins Gemeindehaus Martinskirche, Nordbahnhofstraße 56, Beginn ist um 18.30 Uhr.