Für den Einzelhandel würden laut Beschlussvorlage die Kontrollen fallen (Symbolbild) Foto: LICHTGUT/Max Kovalenko

Laut Beschlussvorlage von Bund und Ländern sollen bis zum 20. März alle weitreichenden Corona-Einschränkungen in Deutschland fallen. Zuvor soll es einen Drei-Stufen-Plan geben.

Berlin - Bund und Länder erwägen einen Drei-Stufen-Plan für die weitgehende Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen bis zum Frühlingsbeginn am 20. März. Das sieht ein zwischen Kanzleramt, Vorsitz und Co-Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) abgestimmter Vorschlag vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. An diesem Mittwoch wollen Bund und Länder den weiteren Coronakurs festlegen.

In dem Vorschlag heißt es: „In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 entfallen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen.“ Gelten soll dies für alle weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens. Nur Basisschutzmaßnahmen wie das Masken-Tragen soll es weiter geben.

Diskussionsgrundlage für Bund-Länder-Gespräche

Bei dem Beschlussvorschlag handelt es sich nach dpa-Informationen lediglich um eine Diskussionsgrundlage für einen Beschlussentwurf für die Bund-Länder-Gespräche am Mittwoch. Am Montag wollten zunächst die Chefs und Chefinnen der Staatskanzleien der Länder über die Vorlage beraten.

In einem ersten Schritt sollen laut Vorschlag private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene mit mehr Teilnehmerinnen und Teilnehmern ermöglicht werden. Bisher gilt eine Obergrenze von 10 Personen. Vorgeschlagen werden jetzt 20 Personen, aber die letztendliche Zahl ist noch offen. Für Ungeimpfte sollen die Kontaktbeschränkungen dem Entwurf zufolge allerdings bis zum 19. März bestehen bleiben.

Masken sollen bleiben

Im Einzelhandel soll die 2G-Regel fallen. Der Zugang soll bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein. Allerdings soll Maskenpflicht gelten.

In einem zweiten Schritt soll dem Vorschlag zufolge ab dem 4. März der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test (3G-Regel) ermöglicht werden. Auch Übernachtungsangebote sollen für diese Personengruppen mit tagesaktuellem Test möglich werden. Diskotheken und Clubs sollen für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder dritter Impfung (2G plus) geöffnet werden. Gelockert werden sollen auch die zahlenmäßigen Beschränkungen bei überregionalen Großveranstaltungen - inklusive dem Sport.

Auch Homeoffice-Regelungen sollen entfallen

Mit dem dritten und letzten Schritt sollen ab dem 20. März auch die verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen. Arbeitgeber sollen aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten können.

Die Lockerungsvorschläge nehmen Bezug auf die jüngste Stellungnahme des Expertenrats der Regierung von Sonntagabend. Der Rat hält Lockerungen in den kommenden Wochen unter bestimmten Bedingungen für möglich. Denn bei der aktuellen Omikronwelle seien dann eine Plateaubildung und ein Abfall zu erwarten - sinnvoll erscheine ein Zurückfahren von Schutzmaßnahmen bei einem stabilen Abfall der Hospitalisierung und der Belegung der Intensivstationen. Der Rat mahnte aber ausdrücklich ein besonnenes Vorgehen an.

Epidemische Notlage wurde nicht verlängert

Bereits im Oktober hatten die Ampel-Parteien vorgeschlagen, dass Zugangsregeln und andere Corona-Auflagen längstens bis zum Frühlingsanfang am 20. März 2022 gelten sollten. Dann wuchs im Herbst noch vor Omikron eine vierte Corona-Welle mit der Delta-Variante und vielen Kranken. Dennoch wurde die vorher gültige epidemische Notlage als Basis von Corona-Einschränkungen nicht verlängert. Zahlreiche Beschränkungen konnten aber mit Enddatum 19. März 2022 weiter greifen.

Die Maskenpflicht soll mit dem Frühlingsanfang noch nicht abgeschafft werden. Nach dem ersten Vorschlag für die Bund-Länder-Runde am Mittwoch soll es über den 19. März hinaus „niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen“ wie die Maskenpflicht in Bus und Bahn geben können. Bei schlechterer Infektionslage soll die Regierung zudem nötige Gesetzgebungsverfahren zügig einleiten.

Verkürzung des Genesenenstatus hatte für Kritik gesorgt

Weitere Vorschläge: Betont wird die Bedeutung der Eigenverantwortung - etwa beim Testen oder bei Hygienemaßnahmen. Bei der Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal wird der Spielraum der Gesundheitsämter bekräftigt - Betretungsverbote sollen nur „die letzte Stufe“ sein. Die Delegation von Festlegungen zum Impf- und Genesenenstatus auf Paul-Ehrlich- und Robert Koch-Institut (PEI/RKI) soll entfallen. Im Januar hatten eine Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate sowie eine Änderung bei Johnson&Johnson-Impfungen für Kritik gesorgt.

Insgesamt sollen „so viele Beschränkungen wie nach der aktuellen Lage möglich“ zurückgenommen werden. So viele flankierende Maßnahmen wie nötig soll es laut dem ersten Papier weiter geben. Nordrhein-Westfalens Regierungschef und MPK-Vorsitzender Hendrik Wüst (CDU) sagte der „Welt“ (Montag): „Wir treten dank milderer Krankheitsverläufe in eine neue Phase der Pandemie ein, die Perspektiven für schrittweise Öffnungen ermöglicht. Diese müssen durch einen Basisschutz abgesichert werden, damit wir sie nicht wieder zurücknehmen müssen.“

Söder äußert sich zur aktuellen Diskussion

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte der dpa: „Als erstes kann 2G im Handel bundesweit abgeschafft und in der Gastronomie von 2G plus auf 2G umgestellt werden. Zudem sollten bundesweit mehr Zuschauer zugelassen werden: 50 Prozent im Sport mit einer begrenzten Höchstzahl und 75 Prozent in der Kultur“.

Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz ist am zweiten Tag infolge gesunken - bei eingeschränkter Aussagekraft der Daten. Das RKI gab den Wert der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner und Woche mit 1459,8 an. Allerdings sei das Melde- und Testsystem überlastet.