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Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg zählt für dieses Jahr bereits 90 Fälle, in denen Piloten mit einem Laser geblendet wurden. In Mannheim konnte jetzt ein Jugendlicher festgenommen werden.

Mannheim/Stuttgart - Christoph 53, der Hubschrauber der Deutschen Rettungsflugwacht, steuert auf Mannheim zu. Im Halbdunkel dieses Dezembermorgens soll er einen schwer verletzten Patienten zum Krankenhaus bringen. Gerade setzt er zum Landeanflug an, da wird das Cockpit von einem grünen, breiten Laserstrahl geblendet. Ausgerechnet in dieser schwierigen Situation, die vom Piloten höchste Aufmerksamkeit erfordert, ist die Sicht auf einmal versperrt. Man kann von Glück sprechen, dass der Hubschrauber von einem erfahrenen Piloten gesteuert wird, der in dieser Schrecksekunde souverän reagiert. Indem er den Anflugwinkel verändert, kann er den schwer verletzten Patienten sicher dem Krankenhauspersonal übergeben.

Solche Angriffe auf Piloten sind inzwischen keine Seltenheit mehr. „Allein in Baden-Württemberg wurden in diesem Jahr 90 Fälle verzeichnet, bei denen mit Laserpointern gefährlich in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr eingegriffen wurde“, teilt ein Sprecher des Landeskriminalamts (LKA) Baden-Württemberg mit.

Für die Angriffe können handelsübliche Laserpointer verwendet werden, die im Normalfall als Zeigepunkte bei Präsentationen dienen. „Oftmals werden jedoch im Internethandel Laserpointer gekauft, die eine intensivere Lichtstärke haben und in Deutschland nicht zulässig sind. Es kann aber wenig dagegen unternommen werden, da diese Laser nicht unter das Waffengesetz fallen“, erklärt ein Sprecher des Innenministeriums in Stuttgart. Besonders gefährlich ist grelles grünes Laserlicht, das etwa 400-mal intensiver ist als rotes Licht. Bei klarem Wetter kann der Strahl bis zu zehn Kilometer weit reichen. Wenn solch ein Strahl den Piloten eines Passagierflugzeugs blendet und ihm für einige Sekunden die Sicht nimmt, können die Konsequenzen fatal sein. Das Leben vieler Menschen steht dann auf dem Spiel.

„Glücklicherweise konnte sich in unserem Fall in Mannheim der Kopilot sehr genau merken, wo der Strahl herkam“, berichtet Martin Boll vom Polizeipräsidium Mannheim. So sei es für die Polizei keine große Schwierigkeit gewesen, das Wohnzimmer zu orten, aus dem der gefährliche Lichtstrahl herkam. Beim einem 17-jährigen Jugendlichen wurde dann der Laserpointer gefunden und sichergestellt.

Doch wie kommt man auf die Idee, mit einem Laser das Leben anderer Menschen leichtfertig aufs Spiel zu setzen? „Unser Täter hat sich überhaupt nichts gedacht. Der Jugendliche wollte das einfach mal ausprobieren und hat nicht mit den Konsequenzen gerechnet“, so Boll. Tatsächlich sind es oft gelangweilte Jugendliche, die so den Luftraum gefährden. In manchen Fällen sind es auch Anwohner von Einflugschneisen, die auf diese Weise gegen Fluglärm protestieren.

Der jugendliche Täter aus Mannheim wird sich nun verantworten müssen, ihm droht eine Strafe wegen „gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr“. Das Strafmaß bei einem solchen Eingriff reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.