Hans-Joachim Salden in seinem Auto, das er jetzt weiterhin fahren darf. Foto: Rudel/Ines Rudel

Ein Mann aus Musberg, der seit seiner Kindheit an Krücken gehen muss, ist unverschuldet ins Visier der Behörden geraten. Seine Mobilität stand auf dem Spiel. Nach 15-monatiger Auseinandersetzung gibt es jetzt ein Happy End.

Stuttgart - Hans-Joachim Salden kann sein Glück kaum fassen. Das Schreiben, das er in Händen hält, ist kurz und knackig. Auf zehn Zeilen teilt ihm das Esslinger Landratsamt da mit, dass nach 15 Monaten ein Nervenkrieg zu Ende geht, der den Rentner an seine Grenzen gebracht hat. „Zum jetzigen Zeitpunkt“ könne man „von der Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen absehen“ und das Eignungsüberprüfungsverfahren abschließen. Zum guten Schluss heißt es da noch: „Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit.“

 

„Endlich ist das Verfahren eingestellt. Ich bin unendlich erleichtert“, sagt Salden. Das bedeutet, dass der gehbehinderte Mann aus Musberg seinen Führerschein behalten darf und auch keine Fahrprobe mit einem Tüv-Prüfer ablegen muss. Vorangegangen ist etwas, das Salden wohl kaum als „Zusammenarbeit“ betrachten würde. Erst eine auf Verkehrsrecht spezialisierte Berliner Anwaltskanzlei sowie zahlreiche Fürsprecher, die sich für ihn eingesetzt haben, darunter maßgeblich die jüngst in den Bundestag gewählte ehemalige Landesbehindertenbeauftragte Stephanie Aeffner, haben wohl zur späten Wende in dem Fall beigetragen. Einem Fall, bei dem nicht nur die Anwälte offen von Diskriminierung gegenüber einem behinderten Menschen gesprochen haben.

Polizeikontrolle als Ausgangspunkt

Doch was war passiert? Ihren Ausgang nimmt die Geschichte im Juni vergangenen Jahres. Es ist ein Sonntag und Hans-Joachim Salden will wie fast jede Woche den Gottesdienst in der Stuttgarter Stiftskirche besuchen. Weil er einst im Alter von vier Jahren an Kinderlähmung erkrankt war, kann er nur an Krücken gehen. Sein Auto ist entsprechend umfangreich umgebaut, er darf direkt vor der Kirche parken. Das beobachtet an diesem Tag eine Polizeistreife. Die Beamten überprüfen Salden, sehen sich die Umbauten im Auto an. Falsch gemacht hat er nichts, das bestätigt später auch die Polizei.

Doch routinemäßig wird der Vorfall ans für den Musberger zuständige Landratsamt Esslingen gemeldet. Einen Monat später, Salden hat die unerfreuliche Geschichte eigentlich längst abgehakt, meldet sich die Behörde. Aufgrund der Beobachtungen der Polizisten wird seine Fahrtauglichkeit angezweifelt. Das Landratsamt fordert ärztliche Atteste an. Dann ein Sachverständigen-Gutachten wegen der Einbauten im Auto. Und noch einiges mehr. „Ich habe null Punkte in Flensburg, keinerlei Verstöße begangen, bin bei der Kfz-Versicherung auf der niedrigsten Stufe und habe alle Unterlagen beigebracht“, erzählt Salden.

Überprüfung der Fahrtauglichkeit

Zunächst einmal ist das Vorgehen der Behörde ein normaler Vorgang. Gibt es Hinweise auf fehlende Fahrtauglichkeit, muss sie handeln. „Es ist Alltag, dass Menschen, die in Kontrollen auffallen, von der Polizei an die Führerscheinstelle gemeldet werden“, sagt eine Sprecherin. Dann müsse man schauen, „ob der Fahrer körperlich und geistig in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen“. Auch Umbauten im Auto würden geprüft.

Doch obwohl Saldens Fall klar scheint und er sich nichts hat zuschulden kommen lassen, werden die Anordnungen immer weitreichender. Das gipfelt darin, dass die Behörde eine Fahrprobe anordnet. Die muss aus rechtlichen Gründen im Beisein eines Tüv-Prüfers in einem Fahrschulwagen stattfinden. Den allerdings kann Salden aufgrund seiner Behinderung gar nicht fahren – und darf es auch nicht. Es sei denn, das Auto würde genau auf seine Bedürfnisse passend umgebaut. Er widerspricht, erkundigt sich aber gleichzeitig dennoch. „Ich habe nirgendwo im Umkreis eine entsprechend ausgerüstete Fahrschule gefunden“, beteuert er.

Salden fürchtet um seine Mobilität. Denn die Ansage ist eindeutig. Noch im Juli bekommt er ein Schreiben vom Landratsamt. Darin wird ihm eine letzte Frist bis Mitte September gesetzt. „Sollte bis zu diesem Zeitpunkt kein Gutachten vorliegen, ist die Führerscheinstelle gehalten, ein Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis Ihres Mandanten einzuleiten“, heißt es da an Saldens Rechtsanwalt gerichtet. Er möge nun den Namen der Fahrschule nennen, bei der er die Fahrprobe ablegen wolle.

Für die Kanzlei ein „erschütternder Fall“

Für den Gehbehinderten wäre ein Verlust seines Führerscheins eine Katastrophe. „Ich bin existenziell auf ihn angewiesen. Sonst komme ich nirgendwo mehr hin“, sagt er. Bei seiner erfahrenen Anwaltskanzlei spricht man von einem „erschütternden Fall“. Da werde einem Gehbehinderten ohne Fehlverhalten ein Strick daraus gedreht, dass er eben gehbehindert sei. Dagegen müssen man mit allen Mitteln vorgehen.

Umso überraschender kommt jetzt die Wende. Das Landratsamt begründet das Ende des Verfahrens nun offiziell damit, dass weitere Dokumente eingegangen seien. So liege inzwischen die lange angeforderte Kopie von Saldens Führerschein vor. „Der liegt dem Amt aber schon immer vor, weil alle Zusätze wie die Ein- und Umbauten in meinem PKW im System bereits gespeichert sind. Aber was soll’s“, sagt Salden. Er ist jetzt einfach nur froh, weiter Auto fahren zu dürfen, mobil zu bleiben – und 15 Monate Auseinandersetzung hinter sich zu lassen.