War das Bürgerbegehren zur Entwicklung eines Neubaugebiets in Vaihingen/Enz zulässig? Mit dieser Frage hat sich das Verwaltungsgericht Stuttgart beschäftigt – und nun ein Urteil gesprochen.
Derk Groeneveld hatte es bei der mündlichen Verhandlung am Mittwochvormittag kommen sehen, dass das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart zu seinen Ungunsten entscheiden würde. Tags darauf wurde seine Einschätzung bestätigt. „Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens“, vermeldete Katrin Kurz, Pressesprecherin des VG, am Donnerstag kurz nach 12 Uhr. Damit votierten die Richter letztlich zugunsten der Stadt Vaihingen an der Enz, gegen die Groeneveld rechtlich vorgegangen war.