Die Befürworter einer Bebauung auf den Feldern des Vaihinger Stadtteils Kleinglattbach haben vor Gericht eine Schlappe erlitten. Foto: Archiv (Werner Kuhnle)

War das Bürgerbegehren zur Entwicklung eines Neubaugebiets in Vaihingen/Enz zulässig? Mit dieser Frage hat sich das Verwaltungsgericht Stuttgart beschäftigt – und nun ein Urteil gesprochen.

Derk Groeneveld hatte es bei der mündlichen Verhandlung am Mittwochvormittag kommen sehen, dass das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart zu seinen Ungunsten entscheiden würde. Tags darauf wurde seine Einschätzung bestätigt. „Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens“, vermeldete Katrin Kurz, Pressesprecherin des VG, am Donnerstag kurz nach 12 Uhr. Damit stellten sich die Richter letztlich an die Seite der Stadt Vaihingen an der Enz, gegen die Groeneveld rechtlich vorgegangen war.

 

Die Auseinandersetzung hatte sich an einem potenziellen Neubaugebiet im Stadtteil Kleinglattbach entzündet. Der Landwirt Groeneveld besitzt dort Ackerflächen und hätte im Rahmen der Internationalen Bauausstellung (IBA) in Stuttgart gerne auf 13 Hektar davon ein klimaneutrales Vorzeigequartier entwickeln lassen. Der Gemeinderat witterte jedoch Gefahren für die Innenstadt und stufte die Risiken höher als die Chancen ein. Es solle keine Trabantenstadt geschaffen werden, Innenentwicklung Vorrang vor Außenentwicklung haben, argumentierte das Gremium.

Groeneveld wollte das so nicht akzeptieren, brachte stattdessen ein Bürgerbegehren auf den Weg. Tatsächlich sprachen sich dabei genügend Vaihinger dafür aus, per Bürgerentscheid klären zu lassen, ob das Gebiet im Anschluss an die bestehende Siedlung in Kleinglattbach für die IBA umgesetzt werden sollte oder nicht.

Der Gemeinderat erkannte das Begehren jedoch wegen Formfehlern nicht an, wogegen Groeneveld beim Regierungspräsidium Stuttgart (RP) Widerspruch einlegte. Die Behörde wies seinen Einwand mit Bescheid vom 13. Juni 2022 zurück. Das Bürgerbegehren habe bestimmte Voraussetzungen der Gemeindeordnung nicht erfüllt, erklärte das RP. Seit September 2022 lag der Ball beim Verwaltungsgericht Stuttgart, das Groeneveld angerufen hatte, um den Sachverhalt zweifelsfrei zu klären.

Derk Groeneveld hat den Rechtsweg beschritten. Foto: Werner Kuhnle

„Es geht bei der Klage um die Zulassung des Bürgerbegehrens zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für die Fläche ,Kleinglattbach Süd II`“, bestätigt die VG-Richterin Katrin Kurz. „Der Kläger hat beantragt, den Bescheid der Beklagten vom 17. Dezember 2021 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 13. Juni 2022 aufzuheben und die Beklagte zu verpflichten, das Bürgerbegehren zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für die Fläche „Kleinglattbach Süd II“ für zulässig zu erklären“, führt sie weiter aus.

Warum genau das Gericht die Klage von Groeneveld abgeschmettert hat, ist bis dato unklar. „Die Begründung wird voraussichtlich noch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen“, kündigt Kurz an.

Bevor keine schriftliche Erklärung vorliegt, will auch die Verwaltungsspitze der Stadt Vaihingen keine Stellungnahme abgeben, sagt Pressesprecherin Astrid Kniep. Man gehe aber davon aus, „dass das Gericht unseren Argumenten gefolgt ist“.

Der Fall ist damit erledigt

Die Vertreter der Stadt müssen allerdings keine Sorge haben, dass in dem Fall noch eine weitere Runde gedreht wird. „Die nächsthöhere Instanz werden wir nicht anrufen“, stellt Derk Groeneveld klar. „Es ging darum, zu klären, ob das Formular zum Bürgerbegehren den Ansprüchen genügt“, erklärt er. Und das Gericht habe in zwei strittigen Punkten den Daumen gesenkt. Zum einen sei eine „mangelhafte Bestimmtheit“ moniert worden. Manche Begriffe seien nicht für jedermann ohne Weiteres verständlich gewesen. Zudem habe ein Deckungsvorschlag für die Folgekosten gefehlt, die durch das Baugebiet entstehen.

Derk Groeneveld hofft nun, dass „die nächste Bürgerinitiative davon profitiert und zumindest die Anforderungen für die Unterschriftenliste übernehmen kann“.