Den Überfall auf einen arglosen Spaziergänger hat das Ulmer Landgericht hart bestraft. Foto: dpa

Das Ulmer Landgericht hat einen 21-Jährigen zu mehr als neun Jahren Haft verurteilt. Aus Profilierungssucht hat der junge Mann versucht, in Eislingen einen arglosen Spaziergänger zu töten.

Eislingen/Ulm - Klare Kante hat die dritte Große Strafkammer am Landgericht Ulm gegenüber einem 21-jährigen Mann aus Eislingen gezeigt. Neun Jahre und ein Monat Gefängnis wegen versuchten Mordes aus Geltungssucht lautete die Quittung für einen skrupellosen Überfall des Angeklagten im vergangenen Januar auf einen arglosen 49 Jahre alten Spaziergänger, der gerade seinen Hund ausgeführt hatte. Dabei stach der 21-Jährige unvermittelt auf den Spaziergänger ein.

 

Der 49-Jährige überlebte lediglich, weil er Glück im Unglück hatte: Das Messer verfehlte sowohl die Lunge als auch eine lebenswichtige Arterie. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte den Spaziergänger gezielt als Opfer ausgewählt, weil er keine Gegenwehr von dem nur 1,65 Meter großen Hundebesitzer erwartete, der mit seinem Auto regelmäßig zum selben Spazierweg in Eislingen fuhr. Der Täter hingegen verfügt über eine Körpergröße von stattlichen 1,80 Meter.

Urplötzlich mit dem Klappmesser zugestochen

An dem besagten Tag Anfang Januar, als der Spaziergänger gerade wieder in sein Auto gestiegen war, hatte der 21-Jährige den Ahnungslosen angesprochen, um den Weg zu einem Schnellrestaurant zu erfragen. Und plötzlich habe der Mann unvermittelt zweimal mit einem Klappmesser in die Brust des 49-Jährigen gestochen.

Warum aber kam es zu der brutalen Tat? Schon beim Prozessauftakt im September hatte der Staatsanwalt Benjamin Lenz erklärt, der Angeklagte habe gegenüber seinem Umfeld als knallharter Drogendealer anerkannt werden wollen. Und diese Geltungssucht gegenüber den Freunden habe sich demnach schon länger gezeigt. So soll der Eislinger geprahlt haben, ein vorbestrafter Drogendealer zu sein, der sich gegen Kaution auf freiem Fuß befinde. Der Mann hatte offenbar reglerecht an einer kriminellen Legende gestrickt. Um dies zu belegen soll er bereits im Juli des vergangenen Jahres einen Überfall auf sich fingiert haben, bevor er sich entschlossen haben soll, einen Menschen zu töten. Im Juli 2017 soll er jedenfalls angegeben haben, von zwei Unbekannten überfallen und mehrfach gestochen worden zu sein. Wenig glaubhaft erschien diese Schilderung wegen der nur oberflächlichen Verletzungen bereits dem damals ermittelnden Polizisten , der später als Zeuge vor dem Landgericht aussagte.

Gericht wendet Erwachsenenstrafrecht an

Dass der 21-Jährige nun wegen versuchten Mords, gefährlicher Körperverletzung und Vortäuschen einer Straftat nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde, hat der Richter Wolfgang Tresenreiter offenbar auch mit den Erkenntnissen des Gerichtsgutachters begründet.

So habe der Psychiater weder eine psychische Krankheit noch eine verzögerte Reife bei dem Angeklagten festgestellt. Stattdessen habe der 21-Jährige vor den Taten ein für sein Alter normales Leben geführt und die feige Tat ausschließlich aus Angeberei begangen.