Mecklenburg-Vorpommern, Neubukow: Auf einem Feld der Agrargenossenschaft Hellbach wird Raps geerntet. Die Dürre sorgt dabei nach zwei schlechten Erntejahren für ein weiteres Jahr mit Einbußen. Foto: dpa

In der Berliner Koalition werden steuerliche Maßnahmen diskutiert, um schlechte Jahre in der Landwirtschaft auszugleichen.

Berlin - Vor einem Bund-Länder-Treffen zu den landwirtschaftlichen Folgen der Hitzewelle an diesem Montag in Berlin gibt es in der Bundesregierung weitreichende Überlegungen, Bauern nicht nur kurzfristig für mehr als 30-prozentige Ernteausfälle zu entschädigen, sondern langfristiger gegen Klimakapriolen abzusichern. Das Finanzministerium, das offiziell auf Entscheidungen Ende des Monats verweist, ist bereit, auch über steuerliche Vergünstigungen für Landwirte zu sprechen.

Die Unionsfraktion im Bundestag verlangt von Finanzminister Olaf Scholz (SPD), entsprechend tätig zu werden. Im Namen der Abgeordneten aus Baden-Württemberg fordert Andreas Jung in einem Brief an Scholz die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage, da sich die Lage mit fortschreitendem Klimawandel für die Bauern noch verschärfen werde: „Diese sparen dabei in ,guten Zeiten’ zweckgebunden und steuerfrei Gewinne an, um damit für ,schlechte Zeiten’ vorzusorgen“, heißt es in dem Schreiben. Als Subvention sieht Jung die vom Bauernverband schon lang geforderte Maßnahme nicht: „Die landwirtschaftlichen Betriebe würden weiterhin ihren Gewinn versteuern, allerdings über einen längeren Zeitraum.“

Agrarministerium lehnt Risikorücklage ab

Der agrarpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Albert Stegemann, unterstützt das Anliegen ebenfalls: „Wir müssen Anreize schaffen, Rücklagen zu bilden, damit die Landwirte in Krisensituationen nicht immer nach dem Staat rufen müssen.“ Wie die Rücklagen genau gestaltet werden sollen, so Stegemann weiter, „muss ergebnisoffen geprüft werden.“

Das CDU-geführte Landwirtschaftsministerium sieht Rücklagen dagegen kritisch und setzt auf ein anderes Instrument. Eine Studie aus dem Jahr 2011 zeigt einer Sprecherin zufolge, „dass die Risikoausgleichsrücklage nicht zu den erwünschten Entlastungseffekten“ führen könne. Stattdessen wurde darin „die Einführung einer mehrjährigen Gewinnglättungsregelung“ vorgeschlagen. Die Besteuerung eines Drei-Jahres-Zeitraums wurde dann im Dezember 2016 beschlossen, ist aber laut Ministerium noch nicht wirksam. „Die Neuregelung wird zurzeit noch von der Europäischen Kommission beihilferechtlich geprüft, bevor sie in Kraft treten kann“. Eine Entscheidung steht Brüsseler Kommissionskreisen zufolge bald bevor: „Wir nähern uns der letzten Etappe des Verfahrens.“

SPD setzt auf kurzfristige Hilfen

Die SPD im Bundestag setzt vor allem auf kurzfristige Entschädigungen, die das EU-Recht bei mehr als 30 Prozent Ernteverlust erlaubt. Ihr agrarpolitischer Sprecher Rainer Spiering kann sich als langfristige Maßnahmen eine freiwillige Rücklage vorstellen, in die Teile der EU-Direktzahlungen einfließen. Er unterstützt aber auch die steuerliche Mehrjahresregelung, die noch den europäischen Segen braucht: „Ich setze darauf, dass Finanzministerium und Landwirtschaftsministerium da im Zusammenspiel mit Brüssel eine gute Lösung für die Bauern hinbekommen.“