Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (links) im Gespräch mit unserem Hauptstadtkorrespondenten Norbert Wallet Foto: BMEL

Das geplante Freihandelsabkommen der EU mit den USA verunsichert viele Verbraucher. Minister Schmidt (CSU) aber garantiert: Es wird zu keiner Absenkung der Standards kommen.

Das geplante Freihandelsabkommen der EU mit den USA verunsichert viele Verbraucher. Minister Schmidt (CSU) aber garantiert: Es wird zu keiner Absenkung der Standards kommen.

Berlin - Herr Schmidt, eigentlich hätten wir ja ein paar Fragen aus Verbrauchersicht, aber da sind Sie ja leider der Falsche . . .
Keineswegs.
Aber offiziell ist doch der Verbraucherschutz ins Justizministerium gewandert.
Es mag zwar im Namensschild des Ministeriums ein Buchstabenwechsel stattgefunden haben, aber das bedeutet nicht die Auflösung der Zuständigkeiten. Im Klartext: Für die Themen, die für den Bürger sozusagen zum Anfassen sind, bin ich zuständig: also für den lebensmittelrechtlichen und gesundheitlichen Verbraucherschutz sowie die alltägliche Produktsicherheit. Darüber hinaus bin ich aber natürlich auch der Minister für den ländlichen Raum.
Versteht sich also der Noch-immer-Verbraucherschutzminister als Anwalt derjenigen Bürger, die sichergestellt wissen wollen, dass ihr Essen keine gentechnisch veränderten Produkte enthält?
Genau deshalb kämpfe ich zum Beispiel für Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen. Ich will den Bürgern sagen können: Was bei uns angebaut wird, ist gentechnikfrei.
Nun gibt es die europarechtliche Zulassung des Genmaises 1507. Gibt es die Möglichkeit, dass Deutschland sagt: Ohne uns?
Ja, genau das möchte ich. Meiner Auffassung nach sollten souveräne Regionen in der EU selbst über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und dessen Einschränkungen entscheiden können. Ich erwarte, dass die nächste Abstimmung im Ministerrat ein klares Ergebnis für eine sogenannte Opt-out-Regelung bringen wird. Diese wird es einzelnen EU-Ländern und Regionen erlauben, den Anbau in ihren Grenzen zu untersagen.
Und dann soll das Verbot bei uns generell gelten?
Ich muss für Deutschland den Rechtsrahmen setzen. Wie die Länder dann von dem Gesetz Gebrauch machen, müssen wir zügig klären. Jedenfalls sollten für 2015 klare Spielregeln gelten.
Es gibt viel Skepsis der Bürger gegen TTIP – das angestrebte Freihandelsabkommen der EU mit den USA. Garantieren Sie als Verbraucherminister, dass es durch TTIP keine Absenkung von Standards bei der Lebensmittelsicherheit und -hygiene geben wird?
Es ist die Grundlage der Verhandlungen, dass es in der EU keine Absenkung der Lebensmittelstandards geben wird, und sie wird es auch bleiben. Ich empfehle aber bei dem ganzen Thema ein gewisses Maß an Entspannung. Manch einer neigt da zu doch sehr übertriebenen Bedrohungsszenarien. Wir betreiben ja heute schon Handel mit den USA: Die Amerikaner wissen, woran sie sich bei uns halten müssen. Aber das gilt ja auch umgekehrt. Der US-Markt für Lebensmittel hat durchaus sehr hohe Lebensmittel-Standards. Da sollte mancher bei uns runter vom hohen Ross und nicht so überheblich auf die USA blicken. Grundsätzlich befürworte ich das Freihandelsabkommen. Im Übrigen ist die EU selbst doch auch eine große – erfolgreiche – Freihandelszone.
Noch mal: Sie garantieren, dass Chlorhähnchen und Klonfleisch nicht auf den deutschen Markt kommen?
Durch das Freihandelsabkommen wird es zu keiner Absenkung unserer Standards kommen, das gilt auch für die Chlorhähnchen und das Klonfleisch – zumal dem Vertrieb von geklontem Fleisch nicht nur verbraucherrechtliche, sondern auch ethische Bedenken entgegenstehen.
Hätte man besser den Lebensmittelbereich ganz aus TTIP ausgeklammert?
Nein. Deutschland exportiert im Nahrungsmittelsektor Waren im Wert von 1,6 Milliarden Euro in die USA. Wir haben also auch ein großes Interesse daran, uns gut auf dem US-Markt zu platzieren. Wir verkaufen den Amerikanern eben nicht nur Autos, sondern auch Bier und Wein, Käse und Süßwaren.
Themawechsel: Landwirtschaftliche Betriebe müssen künftig fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen ausweisen. Es gibt den Streit darüber, ob auf diesen Flächen der Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln erlaubt wird oder nicht. Ihre Meinung?
Wir wollen diese Fünf-Prozent-Vorgabe nicht durch Flächen-Stilllegung umsetzen, sondern die Flächen möglichst in der Nutzung behalten – aber so, dass sich ein ökologischer Vorteil ergibt. Das geht aber nur, wenn es bei den Landwirten ein ökonomisches Interesse gibt, diese Flächen für die Produktion zu verwenden. Wäre kein Einsatz von Pflanzenschutz oder Düngung möglich, ginge das praktisch nicht. Allerdings sind durchaus Differenzierungen möglich. Über das Wie laufen nun die Verhandlungen im Bundestag und mit den Ländern. Wir brauchen ein Gesetz, das den Landwirten einen Anreiz lässt, die Flächen zu bewirtschaften, statt sie stillzulegen.
Die industrielle Fleischproduktion kommt durch bestimmte Praktiken in Verruf, die von der Ausnahme vielleicht mancherorts zur Regel geworden sind: etwa das Abschneiden der Schweineschwänze, das Kappen der Hühnerschnäbel, das Töten männlicher Küken.
Für mich gilt: Der Tierschutz ist der Maßstab. Das Töten von Küken am ersten Lebenstag, nur weil sie männlich sind und keine Eier legen werden, ist kein akzeptabler Umgang mit Geschöpfen. Darum müssen wir uns schleunigst kümmern. Beim Kürzen der Schnäbel will ich gemeinsam mit den Ländern schnell funktionierende Alternativen finden. Zudem treffe ich mich in Kürze mit meinen dänischen und niederländischen Amtskollegen. Da sitzen dann die drei führenden Länder in der Schweinehaltung zusammen. Wir müssen zusammen überlegen, wie wir unter Einschluss der Wissenschaft eine Lösung beim Thema Schwänzekupieren finden. Das ist nicht einfach: Wenn durch das dann mögliche Schwänze-Abbeißen im gleichen Stall der Antibiotika-Einsatz wieder steigt, haben wir nicht nur ein Tierschutzproblem. Ich möchte die Erzeuger aber nicht mit den Schwierigkeiten alleinlassen. Bevor das Verbot des Schwänzekupierens in der Fläche durchgesetzt werden kann, brauchen wir praxistaugliche Alternativen.
Da sind wir aber noch weit weg von Verordnungen oder Gesetzen.
Erst muss das ökonomische Umfeld so gestaltet werden, dass die betroffenen Erzeuger den Weg auch mitgehen können. Ich will nicht, dass die Schweinehaltung in Deutschland ein aussterbender landwirtschaftlicher Zweig wird.