Saatkrähen machen den Landwirten im Kreis Göppingen derzeit schwer zu schaffen. Jetzt dürfen die Vögel abgeschossen werden – aber nur unter strengen Auflagen.
Den Landwirten ist es zu viel geworden, sie beklagen immer mehr Schäden durch Krähen auf Feldern, Äckern und in Obstplantagen. Deshalb hat der Kreisbauernverband Göppingen beim Landkreis beantragt, die Bejagung von Saatkrähen zu erlauben. Dieser Rabenvogel gehört in Deutschland eigentlich zu den besonders geschützten Tierarten. Ausnahmen vom grundsätzlichen Tötungsverbot gibt es nur, um große Schäden in der Landwirtschaft zu verhindern. In einer Allgemeinverfügung hat das Landratsamt Göppingen im Mai eine Jagderlaubnis „zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden durch Saatkrähen-Vergrämungsabschuss in besonders betroffenen Bereichen im Landkreis“ befristet bis einschließlich 31. Juli 2025 gegeben.
„Die durch Saat- und Rabenkrähen verursachten Schäden haben ein nicht mehr tolerierbares Niveau erreicht“, beklagt der Bauernverband. „Eine effektive Bestandsregulierung, die eine Koexistenz zwischen Rabenvögeln und der Landwirtschaft ermöglicht, ist zwingend erforderlich“, heißt es seitens des Landesverbands. „Viele Landwirte berichten, dass ganze Felder nachgesät werden müssen, was sich nachher auch auf den Ertrag negativ auswirken kann“, sagt der Sprecher des Landratsamts, Simon Gottowik. Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts ist nun den Argumenten der Landwirte gefolgt und hat die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss erteilt – allerdings unter strengen Auflagen.
Nur einzelne Tiere dürfen abgeschossen werden
Während Rabenkrähen außerhalb der Brutzeit zwischen 1. August und 15. Februar bejagt werden dürfen, gilt dies für die Saatkrähen erst einmal nicht. Deshalb nun die Allgemeinverfügung: „Im Landkreis Göppingen wurde dabei eine Ausnahmegenehmigung vom Tötungsverbot nach Paragraf 44 Absatz 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz zum Zwecke der Saatkrähen-Vergrämung durch Vergrämungsabschuss von der unteren Naturschutzbehörde regional begrenzt und zeitlich befristet erlassen“, teilt Gottowik mit. Konkret heißt das: Einzelne Tiere dürfen von berechtigten Jägern auf Teilen der Gemarkungen von Ebersbach, Uhingen, Schlierbach, Wangen, Göppingen, Heiningen, Eislingen, Süßen, Donzdorf und Schlat geschossen werden. „Ausgenommen vom Geltungsbereich sind Naturschutzgebiete, flächenhafte Naturdenkmale und Vogelschutzgebiete“, heißt es weiter in der Verfügung. Eine weitere Bedingung ist, dass sich mindestens 20 Saatkrähen auf dem Feld oder in der Plantage befinden müssen, die Aussaat stattgefunden hat und die Pflanzen eine bestimmte Größe nicht überschritten haben. In Sonderkulturen müssen das Obst oder die Beeren von den Vögeln auch gefressen werden, also etwa Kirschen oder Erdbeeren.
Zudem dürfen nur einzelne, nicht geschlechtsreife Saatkrähen getötet werden. Damit das Landratsamt einen Überblick hat, muss außerdem jedes geschossene Tier gemeldet werden. Weiter heißt es: „Bei Vornahme eines Vergrämungsabschusses ist durch eigene Fachkunde oder Hinzuziehung einer fachkundigen Person sicherzustellen, dass es sich um Saatkrähen handelt, um die Tötung anderer Vogelarten wie beispielsweise Rabenkrähen, Kolkraben oder Dohlen auszuschließen.“
Bringt der Abschuss überhaupt etwas?
Das Problem bei den Krähen ist, dass sie besonders schlau sind und sich auch nicht so einfach vertreiben lassen. Zumal sie dann anderswo zu einem Problem werden, wie auch der Landesbauernverband berichtet: „Im Jahr 2023 wird von einer erfolgreichen Vertreibung der Saatkrähe aus der Innenstadt von Laupheim durch einen Falkner berichtet. Leidtragende sind die umliegenden Landwirte, die noch größere Schäden in ihren Kulturen erleiden. Eine letale Vergrämung wurde den Laupheimer Landwirten mit der Begründung verwehrt, dass die Saatkrähen sonst wieder in die Innenstadt zurückkehren.“ Deshalb ist für den Naturschutzbund Nabu klar: Die Bejagung von Rabenvögeln ist „sinnlos und unethisch“. Die Statistik zeige, „dass der flächendeckende Abschuss von Rabenvögeln nicht wie beabsichtigt deren Population langfristig reduziert. Bei den verbliebenen Vögeln führt die intensive Bejagung nämlich zu einer verstärkten Bruttätigkeit, sodass sich der Bestand schnell wieder reguliert“.
Naturschützer fordern mehr Hecken
Entsprechend hat sich auch der Nabu-Kreisverband Göppingen gegenüber dem Landratsamt geäußert, nachdem er um eine Stellungnahme zum Antrag der Landwirte gebeten wurde, sagt Vorsitzender Dirk Lederbogen. „Natürlich gibt es einen Schaden, das ist nicht zu bestreiten“, sagt er. „Das ist aber menschengemacht.“ Würden beispielsweise Hecken gepflanzt, hielte das die Krähen fern, weil sie darin Fressfeinde vermuteten. „So aber haben sie keine Räuber zu fürchten in unseren ausgeräumten Landschaften.“ Es helfe auch, den Mais tiefer einzusäen, dann erreichen die Krähen ihn schlechter. Und in den Städten und Dörfern trage laut Lederbogen „auch der Biobeutel dazu bei, dass sie sich stärker vermehren“.