Spätestens am 23. Dezember soll der Hohenstädter Landwirt Daniel Buck sein Geld von der Bahn bekommen. Foto: Rudel/Archiv

In einem Entschädigungsverfahren wegen des Baus der ICE-Trasse Stuttgart-Ulm hat Daniel Buck zwar nicht die geforderte Summe für seine zweckentfremdeten Ackerflächen erhalten, aber 25 mal mehr, als ihm von der Bahn der angeboten worden war.

Hohenstadt - Am 6. November hatte Daniel Buck einen Grund zum Feiern. Nicht etwa, dass der Landwirt aus Hohenstadt zum offiziellen Festakt anlässlich des Steinbühltunnel-Durchschlags eingeladen gewesen wäre. Just an diesem Tag erfuhr der 40-Jährige allerdings, dass der langwierige Streit mit der Deutschen Bahn wegen einer Entschädigung für die Flächen, die er für den Bau der ICE-Trasse von Stuttgart nach Ulm hatte zur Verfügung stellen müssen, beendet ist. Rund 90 000 Euro wurden Buck im Zuge eines Vergleichs vom Stuttgarter Landgericht für die ihm seit mehr als zwei Jahren fehlenden 18 Hektar Ackerland zugesprochen.

Das ist knapp die Hälfte dessen, was er über seinen Anwalt Dieter Weiblen ursprünglich gefordert hatte, aber eben doch das 25-Fache der 3519 Euro, die ihm die Projektverantwortlichen als „Nutzungsausfall“ angeboten hatten. Ziemlich genau entspricht der Betrag indes dem Vorschlag des Stuttgarter Regierungspräsidiums, das einen sogenannten Feststellungsbeschluss erlassen hatte, weil sich die Parteien nicht einig geworden waren. Diesem Beschluss jedoch widersprach die Bahn.

Keine Auswirkungen auf weitere Entschädigungsverfahren

Mit dem jetzigen Ergebnis ist Daniel Buck „im großen Ganzen“ zufrieden. Er müsse davon zwar noch seine Ausgaben für den Rechtsstreit sowie die Kosten für das zugekaufte Futter abziehen. „Etwa die Hälfte dürfte aber als wirkliche Entschädigung übrig bleiben“, hofft er. Sein Anwalt Dieter Weiblen spricht mit Verweis auf den Feststellungsbeschluss gar davon, „dass wir uns durchgesetzt haben“. Dies wiederum bewertet Jörg Hamann, der Leiter des Kommunikationsbüros beim Bahnprojekt Stuttgart-Ulm, ganz anders: „Wenn man einen Vergleich schließt, schließt man einen Vergleich.“

Einig sind sich der Rechtsanwalt und der Projektsprecher hingegen, was die Auswirkungen auf noch anhängige Entschädigungsverfahren angeht. „Da liegt jeder Fall anders, und so geht es jedes Mal um eine andere Höhe des Anspruchs“, sagt Weiblen. Auch Hamann betont, „dass der Fall Buck speziell und keinesfalls ein Präzedenzfall ist“. Die Bahn orientiere sich weiterhin am Rahmengutachten eines öffentlich vereidigten Sachverständigen und an den Bodenwerten, ergänzt er. „Die Angebote, die wir machen, sind dadurch abgedeckt, nachvollziehbar und fair“, sagt Hamann.

Für den Stuttgarter Rechtsanwalt stellt sich die Sache anders dar: „Die Bahn versucht, die Höhe der Ansprüche zu drücken, die Verfahren in die Länge zu ziehen und die Leute auf Distanz zu halten.“ Aus seiner Sicht habe dieses Vorgehen System, weil es sich rechne, fügt Weiblen hinzu.

Bürgermeister Riebort rechnet mit einer Einigung

Klein beigeben wird die Gemeinde Hohenstadt, die mit dem Bauherrn wegen Entschädigungszahlungen ebenfalls im Clinch liegt, indes nicht. Der Bürgermeister Günter Riebort, der deshalb beim Festakt jüngst deutliche Worte fand, rechnet aber damit, „dass es bald zu einer Einigung kommt“. Er glaube, dass das Signal, das er auch im Namen der ebenfalls betroffenen Kommunen Mühlhausen und Gruibingen gesetzt habe, verstanden worden sei.

Als Indiz dafür wertet Riebort, dass die Bahn für eine weitere geplante Ablagerungsfläche bei Hohenstadt, die den Aushub des Boßlertunnels hätte aufnehmen sollen, nach einer Alternative suche. Jörg Hamann sieht das ähnlich: „Ich habe den Eindruck, dass wir uns, was die weiteren Verfahren angeht, in einem vernünftigen und konstruktiven Dialog befinden.“

Daniel Buck verfolgt diese Entwicklung von jetzt an nur noch aus der Distanz und wartet auf seinen nächsten Freudentag. Spätestes am 23. Dezember muss die Ausgleichszahlung auf seinem Konto sein.