Häufig sind im Plenum nicht immer alle Stühle im Landtag besetzt. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Bernd Weißbrod

Die FDP will einen kleineren, effizienteren und günstigeren Landtag. Doch die anderen Parteien sperren sich. Warum das Vorhaben dennoch noch Erfolg haben könnte.

Es war ein Bild, das in den kommenden Jahren zur Normalität werden könnte, wenn die Unkenrufe der Freien Demokraten Wirklichkeit werden. Gut 250 Zuhörer quetschten sich Mitte Februar an einem Mittwochabend in den baden-württembergischen Landtag – deutlich mehr als bei so mancher Plenardebatte –, um einen Vorstoß der FDP zur Verkleinerung des Landtags zu diskutieren. Und der ist so simpel wie umstritten:

 

Damit der Landtag nicht immer weiter anwächst, soll die Zahl der Wahlkreise von 70 auf 38 – und damit auf die gleiche Zahl wie bei der Bundestagswahl – reduziert werden. An diesem Mittwoch wird der Gesetzentwurf im Landtag behandelt und wahrscheinlich abgelehnt werden. Doch damit dürfte das Thema längst nicht erledigt sein. Beim Parteitag im Januar hatten die Freien Demokraten beschlossen, im Falle einer Ablehnung ein Volksbegehren auf den Weg zu bringen. Vorbild sind die Parteifreunde in Bayern, wo die Unterschriftensammlung schon läuft.

Schon wieder eine Reform?

Doch wieso braucht es überhaupt eine Wahlrechtsreform, wo doch die grün-schwarze Landesregierung gemeinsam mit der SPD gerade erst eine grundlegende Änderung vorgenommen hat? In Baden-Württemberg wird der Landtag künftig wie bei der Bundestagswahl mit zwei Stimmen gewählt.

Die FDP fürchtet allerdings, dass damit wegen Ausgleichs- und Überhangmandaten noch mehr Abgeordnete im Parlament sitzen werden. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über die Erststimme mehr Mandate erhält, als ihr im Verhältnis zu ihren Zweitstimmen zustehen. Diese Sitze müssen dann durch Ausgleichsmandate kompensiert werden. Bereits jetzt übersteigt die Zahl der Abgeordneten mit 154 die vorgesehene Zahl von 120.

Im Gegensatz zur Ampel mit ihrer Idee für den Bundestag will die FDP auf Landesebene nicht an den Regeln für Überhang- und Ausgleichsmandate schrauben. „Die Bürger sollten ein Wahlrecht auch verstehen“, argumentiert Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke. „Das Einfachste ist: weniger Wahlkreise, also weniger Abgeordnete.“

Der Politikwissenschaftler Joachim Behnke von der Zeppelin-Universität Friedrichshafen, der die FDP in der Frage berät, hat ausgerechnet: „Fällt das Ergebnis einer Landtagswahl aus wie das der Bundestagswahl 2021 in Baden-Württemberg, dann müsste der Landtag nach dem neuen Gesetz und ausgehend von 70 Wahlkreisen auf vermutlich mehr als 200 Sitze vergrößert werden“, schreibt Behnke in einer Stellungnahme. Er hat eine einfache Formel: Wolle man eine Vergrößerung des Landtags vermeiden, dürfe der Anteil der Direktmandate an der Gesamtzahl nicht größer sein als ein Drittel. „Bei einer Sollgröße von 120 Mandaten führt das zur Schlussfolgerung, dass die Anzahl der Direktmandate bei ungefähr 40 liegen sollte.“ FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke hält das für dringend notwendig. „Es kann nicht sein, dass die Menschen sparen müssen, aber die Parlamente immer fetter werden.“ Der Bund der Steuerzahler rechnet vor, dass ein Landtagsabgeordneter 27 000 Euro im Monat kostet. In einer Legislaturperiode sind das 1,6 Millionen Euro.

Für Edgar Wunder von der NGO Mehr Demokratie e. V. sind die Kosten kein Argument, wohl aber die Größe: „Ein immer größerer Landtag ist problematisch, weil darunter die Effektivität leidet“, sagt er. „Es gäbe auch andere Lösungen, aber das ist eine einfache Lösung, und es IST eine Lösung, weil es keine Überhangmandate mehr gibt.“

Sorge um Bürgernähe

Grüne, CDU, SPD fürchten vor allem um die Bürgernähe. Wenn man dem Vorschlag der FDP folge, hätte ein Wahlkreis im Schnitt 292 000 Einwohner und damit mehr als dreimal so viele wie im Jahr 1952, sagte etwa die grüne Rechtspolitikerin Daniela Evers bei der Debatte des Entwurfs im Landtag im Dezember. Der CDU-Abgeordnete Arnulf Freiherr von Eyb machte es im Innenausschuss im Januar noch plastischer. Würde sein Wahlkreis sich verdoppeln, könne er nur noch alle paar Jahre bei der Feuerwehr oder bei einer Kita vorbeischauen. Er sei bereits jetzt Tag und Nacht unterwegs.

Auch die Kommunen fürchten um die Präsenz der Politiker vor Ort. Einer Reduzierung der Wahlkreise verschlössen sich die Kommunalverbände nicht grundsätzlich, aber die Abgeordneten müssten sich kommunalen Belangen weiter angemessen widmen können, schreibt Norbert Brugger vom Städtetag in seiner Stellungnahme.

Aber hätte eine Reduktion auf mehr als 38 Wahlkreise überhaupt einen Effekt? Ja, sagt Christian Hesse, Leiter der Abteilung für Mathematische Statistik an der Universität Stuttgart. „Bei nur 50 Wahlkreisen gäbe es nur in geringer Zahl Überhang- und Ausgleichsmandate, und die Parlamentsgröße läge nur geringfügig über 100 Sitzen.“

Volksabstimmung für 2024 geplant

Doch die Freien Demokraten haben die nächsten Schritte für das Volksbegehren längst geplant. „Wir starten Ende März, wollen in den nächsten Monaten alle Hürden überspringen und hoffen auf einen Erfolg im Laufe des Jahres 2024“, sagt Fraktionschef Rülke. Seine Partei rechnet sich hohe Chancen aus. Der Freiburger Politikwissenschaftler Michael Wehner will sich nicht festlegen. „Man weiß nie, ob die Bevölkerung den Ball aufnimmt“, sagt er. „Für Baden-Württemberg wäre es ein Novum, wenn das Volksbegehren Erfolg hätte.“

Volksabstimmung und Volksbegehren

Volksbegehren
Das Volksbegehren kann einen Gesetzesentwurf, eine Verfassungsänderung oder die Auflösung des Landtags zum Gegenstand haben. Für den Zulassungsantrag beim Innenministerium braucht es 10  000 Unterschriften. Wird der positiv beschieden, setzt das Ministerium den Zeitraum fest. Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es von mindesten einem Zehntel der Wahlberechtigten unterstützt wird. In dem Fall kann es in den Landtag eingebracht werden.

Volksabstimmung
Stimmt der Landtag dem Volksbegehren nicht zu, findet anschließend eine Volksabstimmung statt. Dafür braucht es zunächst die Zustimmung zur Vorlage von einem Fünftel der Stimmberechtigten (Quorum). Ein Gesetz wird danach mit der Mehrheit der gültigen Stimmen durchgesetzt. Eine Verfassungsänderung oder die Auflösung des Landtags braucht die Mehrheit der Stimmberechtigten. Eine Volksabstimmung kann auch von der Landesregierung initiiert werden.

Historie
Bislang gab es in der Geschichte Baden-Württembergs noch kein erfolgreiches Volksbegehren. Das Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ endete nach wochenlangen Verhandlungen mit Plänen mit alternativen Pläne für mehr Artenschutz. Ein von der SPD 2019 initiiertes Volksbegehrens zur Senkung der Kitagebühren wurde vom Innenministerium abgelehnt. Die jüngste Volksabstimmung über Stuttgart 21 war von der Landesregierung angestoßen worden. Es war der erste Volksentscheid seit den 1970er Jahren. 1971 führte der Streit um die kommunale Gebietsreform zur jahrzehntelang einzigen Volksabstimmung über die Auflösung des Landtags. Sie scheiterte allerdings an dem notwendigen Quorum.