Die Piratenpartei hat neben anderen Kleinparteien vor dem Verfassungsgerichtshof niedrigere Zulassungshürden für die Landtagswahl erstritten. Doch die Rahmenbedingungen sind seither noch schwieriger geworden. Hier eine Nussschale mit dem Fähnchen der Partei Foto: dpa/ Bodo Marks

Der Landtag hat die Hürde für die Teilnahme an der Landtagswahl zwar gesenkt, doch das Sammeln von Unterschriften ist durch die Ausgangsbeschränkung noch schwieriger als zuvor. Die Chance für eine erneute Reform geht jedoch gegen Null.

Stuttgart - Demokratie kann mühsam sein. Parteien, die an der Landtagswahl teilnehmen wollen, aber noch nicht im Parlament vertreten sind, müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln. „Das ist schon in normalen Zeiten sehr schwierig“, sagt Borys Sobieski, stellvertretender Landesvorstand der Piratenpartei.

 

Doch die Zeiten sind nicht normal. Seit einer Woche gelten in Baden-Württemberg Ausgangsbeschränkungen mit der Maßgabe, nur noch in dringenden Fällen die Wohnung zu verlassen. Wer einkaufen geht, trägt Maske und versucht unnötige Kontakte zu vermeiden. Doch dann kann es passieren, dass plötzlich ein Mensch mit einem Bündel Formularen vor ihm steht und um eine Unterschrift samt allen Personalien bittet. „Machen Sie das mal auf Abstand, da stoßen Sie auf eine ganz geringe Bereitschaft“, sagt Sobieski.

75 statt 150 Unterschriften

Nun hat der Landtag zwar vor wenigen Wochen die Zahl der notwendigen Unterschriften von 150 auf 75 reduziert. Er reagierte damit auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs, der über eine Klage von fünf kleinen Parteien entschieden hatte. Diese seien in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt, weil seit Ausbruch der Pandemie die herkömmliche Art des Unterschriftensammelns durch direkte Ansprache oder an Haustüren „deutlich weniger Erfolg versprechend“ sei, urteilten die Richter am 9. November.

Doch das war lange vor den Ausgangsbeschränkungen. „Der scharfe Lockdown hat die Rahmenbedingungen für das Sammeln von Unterschriften noch einmal drastisch verschlechtert“, sagt Bernd Barutta, Vorstandssprecher der Partei Freien Wähler Baden-Württemberg. Und Sobieski von der Piratenpartei befindet: „An der schwierigen Situation hat sich nicht wirklich was geändert.“ Wie heikel die Lage ist, hat ein Sammlerteam der Freien Wähler vor kurzem in Bietigheim-Bissingen erlebt. „Wir wurden von der Polizei angehalten und aufgefordert, die Sammelaktion einzustellen“, sagt Barutta. Erst nach Intervention beim Ordnungsamt sei die Anweisung zurück genommen worden.

Am 14. Januar endet die Frist

Die Freien Wähler haben deshalb den Landtag und die Landesregierung aufgefordert, das Sammeln von Unterstützungsunterschriften für die Zulassung zur Landtagswahl komplett zu streichen, denn ein Festhalten an den aktuellen Bestimmungen sei angesichts der Pandemie anachronistisch. Der Landtag möge also zu einer Sondersitzung zusammenkommen und das Wahlgesetz abermals ändern.

Doch die Chancen dafür tendieren gegen Null. Denn weder Parlament noch Landesregierung zeigen Neigung, bis zum 14. Januar – die letzte Frist zur Nominierung von Landtagskandidaten – noch einmal an der Gesetzesschraube zu drehen. Die beiden Regierungsfraktionen Grüne und CDU haben das Thema nicht mehr aufgerufen, denn sie verweisen – ebenso wie das Innenministerium – auf einen Passus im Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom November.

Vorgaben der Richter

Darin heißt es, dass er „keinen Anlass für eine erneute verfassungsrechtliche Beanstandung sähe“, wenn der Gesetzgeber die Zahl der erforderlichen Unterschriften um 50 Prozent reduzierte – also von 150 auf 75. Ausdrücklich fügen die Richter hinzu, dass dies auch „unter Berücksichtigung möglicher weiterer gradueller Verschärfungen der Schutzmaßnahmen“ gelte. Soll heißen: Die Senkung der Hürden auf die Hälfte der Unterschriften muss nun definitiv ausreichen.

Darauf beruft sich auch Grünen-Fraktionsvize Hans-Ulrich Sckerl: „Das Landesverfassungsgericht hat Mitte November Klarheit geschaffen und der Landtag das entsprechende Gesetz zügig angepasst: Die Hürden für die Unterschriftensammlungen zur Zulassung von Wahlvorschlägen wurden um die Hälfte gesenkt. Das begrüßen wir ausdrücklich“, sagt er. Und: „In der jüngsten Corona-Verordnung wurde das Sammeln auf öffentlichen Plätzen ausdrücklich gestattet. Wir hoffen, dass diese Bedingungen helfen, das Quorum zu erfüllen.“