In Stuttgart ist noch vor Weihnachten Wahlwerbung möglich, mit der auf Veranstaltungen zur Landtagswahl hingewiesen wird. Dabei hängen an machen Orten noch Plakate zur OB-Wahl.
Stuttgart. - An manchen Stellen in der Landeshauptstadt verkünden Plakate noch immer die vor drei Wochen entschiedene OB-Wahl. Dabei müssten die Werbeträger längst abgeräumt sein, denn schon dürfen neue Kandidaten den Platz für sich beanspruchen, um auf ihre Wahlveranstaltungen aufmerksam zu machen.
Zuerst 250 Stellen pro Partei oder Wählervereinigung
Die Stadt genehmigt vom 20. Dezember an Werbung zur Landtagswahl, die am 14. März abgehalten werden wird. Zunächst darf jede Partei oder Wählervereinigung an 250 Stellen mit Tafeln im Format DIN A0 auf eine Veranstaltung hinweisen. Vom 31. Januar an gelten dann ganz andere, große Zahlen. Dann sind pro Partei oder Wählervereinigung 2500 sogenannte Konterfei-Tafeln in dieser Größe zugelassen. Dazu kommen noch insgesamt 300 Standorte für Großwerbetafeln, von denen die Stadt jeder Partei mindestens 29 Standorte zubilligt. Bei der OB-Wahl waren den Kandidaten weniger Standorte für Großplakate zugestanden worden, als es Bezirke (23) gibt.