Diebe räumen Wahlplakate mitunter in ganzen Straßenzügen ab. (Symbolbild) Foto: dpa

Diskutieren Sie mit: Die Beschädigung, Zerstörung oder der Diebstahl von Wahlplakaten wird mit teils hohen Strafen geahndet. Trotzdem hält das in Stuttgart einige nicht davon ab. Stattdessen räumen Diebe die Plakate mitunter in ganzen Straßenzügen ab.

Stuttgart - In diesem Wahlkampf sind die Plakate der Parteien in etlichen Straßenzügen systematisch entfernt worden. Die Alternative für Deutschland (AfD) ist von Diebstahl und Sachbeschädigung am meisten betroffen und müssen nach eigenen Angaben acht von zehn Plakaten ersetzen.

Die AfD ist nicht ausschließlich davon betroffen. Auch die CDU musste bisher 1000 zusätzliche Plakate bestellen, die Linke hat inzwischen rund 300 ersetzt. Beide Parteien haben ein systematisches Vorgehen beobachtet, die demontierten Werbetafeln fanden sich oftmals in nahe liegenden Waldstücken wieder.

Bei Diebstahl droht hohe Strafe

Während die AfD und die Linke noch keine Anzeige erstattet haben, waren einige Stuttgarter Ortsverbände bereits bei der Polizei vorstellig. Die Kosten für zerstörte oder gestohlene Wahlplakate gehen in die Tausenden. Die Ortsverbände beziffern die Kosten auf rund zwei Euro pro Tafel, der Aufwand fürs Aufhängen noch nicht einmal mitgerechnet.

Die Polizei hat jedoch Probleme, Täter dingfest zu machen, es sei denn, sie werden auf frischer Tat ertappt. Dies ist ihnen vor zwei Tagen gelungen, als zwei junge Erwachsene in Weilimdorf beim Plakatdiebstahl erwischt worden sind. Ihnen droht nun eine Geldstrafe. In schlimmeren Fällen sind Haftstrafen bis zu zwei Jahren möglich.

Die AfD hat die massenweise Zerstörung ihrer Plakate am Donnerstag im Gemeinderat zum Thema gemacht. Sie wollte per Dringlichkeitsantrag erwirken, dass sich der Gemeinderat von Gewalt und Einschüchterung in der politischen Auseinandersetzung distanziert und Parteien und politische Organisationen zum Verzicht auf jede Form von Gewalt ermahnt. Dies hat das Gremium erwartungsgemäß abgelehnt. Der Gemeinderat, so OB Kuhn, müsse sich nicht eigens zu Recht und Gesetz bekennen.