Die bisherigen Grundsätze für die Landtagswahl manifestieren Nachteile für Frauen, meint StN-Autorin Annika Grah.
Stuttgart - In vielen Bereichen nimmt Baden-Württemberg für sich in Anspruch Spitze zu sein. Beim Frauenanteil im Landtag kann davon nicht die Rede sein. Baden-Württemberg belegt regelmäßig einen der hinteren Plätze im bundesweiten Vergleich der Länderparlamente. Das hiesige Wahlrecht mit nur einer Stimme und Direktkandidaten erschwert es Frauen, sich aussichtsreiche Plätze im Kampf um Mandate zu sichern. International machen es selbst Staaten wie Ruanda oder Afghanistan besser.
Ein Armutszeugnis
Das ist im Jahr 2020 ein Armutszeugnis. Und etwas zu zu ändern, ist Aufgabe der Parteien, die sich Mühe geben müssen, Kandidatinnen aufzubauen und ihnen mehr Mut machen müssen, sich dem immer noch männerdominierten Politikbetrieb zu stellen. Dass zu ändern ist aber auch Aufgabe des Parlaments selbst. Will es ein längst überholtes Gesellschaftsbild widerspiegeln oder Abbild einer modernen Gesellschaft sein.
Selbst auf Bundesebene scheint man inzwischen begriffen zu haben, dass man mit Sonntagsreden wenig erreichen kann, wie die aktuell von Schwarz-rot geplante Frauenquote für Vorstände zeigt. Nun heißt es so schön, mit Gänsen könne man nicht über Weihnachten reden. Will heißen: Warum sollten Abgeordnete im Landtag ein Wahlrecht ändern, von denen sie selbst profitiert haben. Doch Gleichstellung nicht nur nicht zu fördern, sondern sogar zu verhindern, ist sicherlich nicht mehr zeitgemäß. Wer sich gegen eine Reform des baden-württembergischen Wahlrechts stemmt, die es Frauen erleichtern würde, ins Parlament einzuziehen, entscheidet sich also schlicht für’s Gestern.
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