Aras beauftragte die Gutachter. Foto: dpa

Das Präsidium des baden-württembergischen Landtages folgt dem Gutachten, das der Fraktion um Jörg Meuthen ein eigenes Existenzrecht zubilligt. Die neue Fraktion soll finanziell so ausgestattet werden, wie alle anderen auch.

Stuttgart - Die vom Landtag beauftragten Rechtswissenschaftler Christofer Lenz (Stuttgart), Martin Morlok (Düsseldorf) und Martin Nettesheim (Tübingen) stellten am Dienstagabend dem Landtagspräsidium ihr gemeinsames Gutachten vor. Auf 35 Seiten waren sie zu dem Schluss gekommen, dass zwei Fraktionen mit Mitgliedern derselben Partei im Landesparlament möglich sind. Die Juristen stellten sich in der gut zweistündigen Sitzung auch den Fragen der Abgeordneten.

„Ich folge dem Gutachten“, erklärte Landtagspräsidentin Aras (Grüne) im Anschluss. Damit sei die Alternative für Baden-Württemberg (ABW) seit ihrer Abspaltung von der AfD-Fraktion am 6. Juli eine eigene Fraktion. „Ziel war es, Rechtssicherheit zu bekommen. Diese Rechtssicherheit haben wir jetzt“, sagte Aras. Die Landtagsverwaltung werde die ABW finanziell rückwirkend nun so ausstatten wie die anderen Fraktionen, so Aras. Die Landtagspräsidentin forderte ABW und AfD auf, möglichst rasch für klare Verhältnisse zu sorgen. Vorher mache es keinen Sinn, über weitere Folgen der Abspaltung zu beraten. Der Hintergrund: Vertreter der verfeindeten AfD-Lager verhandeln seit Dienstag offiziell über eine Wiedervereinigung – ungeachtet des Gutachtens.

Das freie Mandat ist ein hohes Gut

Lenz, Morlok und Nettesheim hatten ausgeführt, weder die Landesverfassung noch das Fraktionsgesetz noch die Geschäftsordnung des Landtags enthielten Regelungen, die der Gründung einer neuen Fraktion durch AfD-Abgeordnete widersprechen würden, nur weil es bereits eine Fraktion von AfD-Mandatsträgern gebe. Die Fraktionsbildung basiere auf dem freien Mandat jedes einzelnen Abgeordneten. Zwar könne der Landtag jederzeit eine Regelung erlassen, die die Gründung einer „Parallelfraktion“ untersagt. Diese könne aber „einer bereits existierenden Fraktion den Status nicht entziehen“.

AfD-Landes- und -Bundeschef Jörg Meuthen, bis dahin auch AfD-Fraktionschef im Landtag, hatte Anfang Juli mit 13 weiteren Abgeordneten die AfD-Fraktion verlassen und die Fraktion Alternative für Baden-Württemberg gegründet. Grund für die Spaltung war, dass Meuthen wiederholt keine Zwei-Drittel-Mehrheit gefunden hatte für einen Ausschluss Wolfgang Gedeons, der antisemitische Positionen vertritt. Er ist inzwischen aus der Rest-AfD-Fraktion ausgetreten, die damit noch über acht Abgeordnete verfügt.

Grüne kritisieren die AfD

Am Dienstag trafen sich je drei Mitglieder der Rest-AfD und der Gruppe um Meuthen. Die Stimmung sei gut und konstruktiv gewesen, erläuterte Emil Sänze, Fraktionsvize der Rest-AfD. „Wir wollen wieder zusammenkommen.“ Meuthen hatte nach der Spaltung eine Wiedervereinigung zunächst kategorisch ausgeschlossen.

„Die AfD führt den Landtag an der Nase herum“, sagte Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz nach der Sitzung des Landtagspräsidiums unserer Zeitung. Der Ball liege nun bei ihr. „Die AfD muss sich erklären, ob sie eine Fraktion sein oder zwei Fraktionen haben will.“ Erst wenn die AfD sich erklärt habe, werde man über Fragen etwa hinsichtlich der Besetzung von Ausschüssen sprechen.