Im Landtag wird ein strikterer Umgang mit zweifelhaften Mitarbeitern von Abgeordneten und Fraktionen geprüft. Foto: dpa

Mitarbeiter von Fraktionen und Abgeordneten können sich im baden-württembergischen Parlament bislang frei bewegen. Nun gibt der Fall eines Beschäftigten von zwei AfD-Politikern zu denken.

Stuttgart - Im Landtag wird ein strikterer Umgang mit zweifelhaften Mitarbeitern von Abgeordneten und Fraktionen geprüft. Anlass sind Medienberichte über einen Beschäftigten von zwei AfD-Abgeordneten, dem eine rechtsgerichtete Gesinnung vorgeworfen wird. Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) machte im Präsidium am Dienstagabend in Stuttgart Vorschläge, über die die Fraktionen bis zur nächsten Sitzung des Gremiums am 10. Juli beraten wollen.

Dem Vernehmen nach könnte zweifelhaften Mitarbeitern der Zugang zu bestimmten Bereichen des Parlaments untersagt werden. Bei Neueinstellungen von Mitarbeitern der Fraktionen und Abgeordneten könnte künftig generell die Zuverlässigkeit überprüft werden, etwa in Form von polizeilichen Führungszeugnissen. Als Vorbild dient eine Regelung des Bundestags. Dort müssen alle Mitarbeiter von Fraktionen und Abgeordneten einer polizeilichen Zuverlässigkeitsprüfung zustimmen, bevor sie den Bundestagsausweis mit dem Zutrittsrecht zum Parlament bekommen. Treten Zweifel auf, droht ein Hausverbot.

Diskussion um Kosten der Mitarbeiter

Sollte der Landtag in Stuttgart dem Vorgehen in Berlin folgen, hätten Mitarbeiter im Extremfall nur noch Zugang zu dem Gebäude, in dem der eigene Abgeordnete oder die eigene Fraktion untergebracht ist. Diskutiert wird aber auch die Möglichkeit, dass das Land Baden-Württemberg nicht mehr die Kosten für Mitarbeiter trägt, die nachgewiesenermaßen eine verfassungsfeindliche Gesinnung haben.

Insbesondere SPD und Grüne hatten sich besorgt über die Sicherheit im Parlament geäußert. Konkret geht es um einen Mitarbeiter der AfD-Abgeordneten Christina Baum und Heiner Merz. Die „Kontext:Wochenzeitung“ hatte Anfang Mai die Vorwürfe gegen den Mitarbeiter anhand von Chatprotokollen untermauert. Baum hatte daraufhin erklärt, die politischen Aktivitäten ihres Mitarbeiters in der Vergangenheit seien nicht relevant. Sie sprach von einer Vorverurteilung des Mannes und einer Diskreditierung der AfD.

Erforderliche Regelungen laut Reinhold Gall

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Reinhold Gall, sagte am Mittwoch mit Blick auf mögliche Konsequenzen: „Ich halte es für erforderlich, Regelungen zu treffen.“ Es gebe Leute, die sich unwohl fühlten, wenn AfD-Mitarbeiter im Haus der Abgeordneten herumliefen, obwohl die AfD dort gar keine Büros habe. Die AfD ist mit ihrer Fraktion in einem anderen Gebäude untergebracht.