Heinrich Fiechtner will Landtagspräsidentin Aras zwingen, den Landtag am 1. und 2. April tagen zu lassen. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Der fraktionslose Ex-AfD-Abgeordnete will nicht hinnehmen, dass das Parlament in Baden-Württemberg wegen des Coronavirus quasi in Quarantäne geht. Er sieht sich von seiner Kontrollfunktion ausgeschlossen.

Stuttgart - Der fraktionslose Abgeordnete Heinrich Fiechtner, der früher in der AfD-Fraktion war, will die Absage der Landtagssitzungen am 1. und 2. April nicht hinnehmen und klagt dagegen vor dem Verfassungsgerichtshof. Gerade in Zeiten der Krise, in der das öffentliche Leben heruntergefahren werde und nur noch systemrelevante Aufgaben erfüllt werden, könne das Parlament sich nicht selbst in Quarantäne verabschieden.

Entscheidungen würden nur noch der Regierung und Verwaltung überlassen, schreibt er. „Dies ist mit einer demokratischen Kontrolle der Regierung durch die Parlamente und jedes einzelnen Abgeordneten nicht vereinbar“, heißt es in dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung an das Verfassungsgericht.

Mundschutz und Abstand

Er verkenne zwar nicht, dass die Abgeordneten im Plenarsaal auch einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt seien, so der Abgeordnete. Durch Präventionsmaßnahmen wie Handschuhe, Mundschutz und einen Sicherheitsabstand könne dieses Risiko aber minimiert werden. Noch liege keine Notfall-Lage vor, die eine Einberufung eines Notparlaments begründe. Allein die Möglichkeit, ein solches Notfallparlament einzuberufen, zeige, dass die parlamentarische Kontrolle und Demokratie auch in Krisensituationen gewährleistet sein müsse.

Fiechtner sieht sich faktisch von der Kontrollfunktion ausgeschlossen. „Unmittelbaren Handlungs- und Entscheidungsbedarf“ des Parlaments sieht er vor allem mit Blick auf die drohenden Engpässe bei Beatmungsgeräten in Kliniken. „Ärzte mit solchen Konflikten alleine zu lassen, ist für den Antragsteller unverantwortlich. Damit würde das Parlament seiner Aufgabe nicht gerecht“, so der Stuttgarter Abgeordnete Fiechtner, der selbst Arzt ist.