Wie soll in Baden-Württemberg künftig gewählt werden? Foto: dpa

Grün-Schwarz hat sich nach langem Ringen von der Reform des Landtagswahlrechts verabschiedet. SPD-Politiker regen eine Volksabstimmung zu dem Thema an. Doch ganz so einfach ist das nicht.

Stuttgart - In der oppositionellen SPD gibt es Forderungen nach einem Volksentscheid über die umstrittene Reform des Landtagswahlrechts. „Nachdem die CDU-Landtagsfraktion sich gegen die Reform stellt, kann die Regierung einen eigenen Gesetzentwurf zum Wahlrecht einbringen. Wird dieser abgelehnt, kann das Parlament eine Volksabstimmung in die Wege leiten“, sagte der stellvertretende SPD-Landtagsfraktionschef Sascha Binder den Zeitungen „Heilbronner Stimme“ und „Mannheimer Morgen“ (Donnerstag).

Auch Juso-Landeschef Leon Hahn sagte, Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und die Grünen müssten einen Reformvorschlag in den Landtag einbringen und so den Weg für eine Volksabstimmung frei machen. „Wir erwarten von der SPD-Fraktion, diesem Vorhaben dann den Weg zu bereiten. Eine Abstimmung wäre am Tag der Kommunalwahlen möglich“, sagte Hahn. Das Thema Wahlrechtsreform ist aber auch in der SPD-Fraktion umstritten. Eine Fraktionssprecherin legte am Donnerstag Wert darauf, dass es sich bei Binders Forderung um eine Einzelmeinung und nicht um das Meinungsbild der Fraktion handele.

Grüne und CDU hatten sich nicht auf eine Wahlrechtsreform einigen können, obwohl diese eigentlich im Koalitionsvertrag vereinbart ist, um mehr Frauen ins Parlament zu bringen. Die CDU-Landtagsfraktion blockierte. Das Vorhaben wurde am Dienstag offiziell begraben. Dass die Grünen aber nun einen Gesetzentwurf einbringen, um eine Volksabstimmung herbeizuführen, ist unwahrscheinlich. Denn damit würden sie den Graben zum schwarzen Koalitionspartner noch vertiefen. Zudem gibt es auch in der Grünen-Fraktion Gegner einer Reform.

Zehn Prozent der Wahlberechtigten müssen Volksbegehren unterstützen

Grünen-Landeschefin Sandra Detzer sagte, das Thema Wahlrechtsreform bleibe für die Grünen auf der Agenda. „Das Scheitern der Reform ändert nichts an dem Bedarf, dieses Landtagswahlrecht zu ändern.“ Binders Vorschlag sei aber nicht zielführend. Eine Koalition, in der die CDU-Fraktion blockiere, werde auch keinen Gesetzentwurf vorlegen. Es liege nun an gesellschaftlichen Gruppen, bei dem Thema weiter Druck zu machen und in direktdemokratische Verfahren einzuspeisen.

Die Landeschefin der Grünen Jugend, Lena Schwelling, erinnerte daran, dass es die SPD war, die in der grün-roten Regierungszeit von 2011 bis 2016 eine Reform des Landtagswahlrechts blockierte. Der Vorschlag, Druck aus der Bevölkerung auf die Politik aufzubauen, sei aber sehr gut. „Wir sind als Grüne Jugend sind gerne bereit, auf die Straße zu gehen und Unterschriften für ein Volksbegehren zu sammeln und freuen uns, wenn die SPD uns dabei unterstützen möchte.“

Über ein Volksbegehren können die Bürger Einfluss auf die Politik nehmen. Wenn mindestens ein Zehntel der rund 7,6 Millionen Wahlberechtigten per Unterschrift ein Volksbegehren unterstützen, muss der Landtag den Gesetzentwurf des Volkes zu einem Thema behandeln. „Akzeptieren die Abgeordneten ihn unverändert, so ist das Gesetz beschlossene Sache und das Verfahren beendet“, schreibt der Landtag im Internet. „Billigt der Landtag aber die Volksinitiative nicht so wie sie ist, dann gibt es eine Volksabstimmung.“