Die Fronten sind verhärtet: Die AfD-Politiker Stefan Räpple (rechts) und Wolfgang Gedeon (2. von rechts) rücken nicht von ihrer Position ab. Foto: dpa

Die Politiker Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon haben ihre Position vor dem Landesverfassungsgericht verteidigt. Sie hatten die Ordnungsrufe missachtet mussten aus dem Saal geführt werden.

Stuttgart - Im Streit um den vorübergehenden Ausschluss der AfD-Politiker Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon aus dem Landtag bleiben die Fronten verhärtet. Am Montag verteidigten die beiden Abgeordneten ihre Position bei einer Verhandlung vor dem Landesverfassungsgericht in Stuttgart. Eine Entscheidung darüber, ob der Ausschluss rechtens war, soll am 22. Juli verkündet werden.

Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) hatte Räpple und den fraktionslosen AfD-Politiker Gedeon von der Sitzung am 12. Dezember und drei Folgesitzungen ausgeschlossen. Die Politiker hatten die Ordnungsrufe der Präsidentin zuvor nicht befolgt und erst in Begleitung von Polizisten den Saal verlassen - ein beispielloser Eklat in der Geschichte des Hauses. Räpple war zuvor durch mehrere Zwischenrufe aufgefallen, Gedeon mit einem umstrittenen Redebeitrag. Gedeon und Räpple sehen nun ihre Rechte als Abgeordnete verletzt und wollen sich vor dem Verfassungsgericht gegen den Ausschluss wehren.

Gedeon und Räpple kritisieren Ordnungsmaßnahmen

Es handle sich um einen „besonders schwerwiegenden Ordnungsverstoß“, sagte Rechtsanwalt Christofer Lenz, der den Landtag vertritt. Räpple und Gedeon hätten ihren Ausschluss billigend in Kauf genommen. Aras habe hingegen alles richtig gemacht und ihre Funktion als Schiedsrichterin mit Fingerspitzengefühl ausgeübt. Räpple und Gedeon seien keine Opfer gewesen, sondern die Täter. „Beide Antragsteller wollten den Eklat an diesem Tag.“

Gedeon und Räpple kritisierten hingegen die Ordnungsmaßnahmen als nicht verhältnismäßig. Gedeon sagte, in der Politik müsse man Nehmerqualitäten haben, das Parlament brauche mehr Freiheit. Politik sei die Fortsetzung des Kriegs mit anderen Mitteln, ein „Krieg der Worte“. Er warf der gegnerischen Seite eine totalitäre Argumentation vor. Räpple sagte, im Parlament prallten Weltanschauungen zusammen, da passierten auch mal Dinge, die nicht so schön seien.