Im künftigen Landtag wird es enger: Foto: dpa

Wenn sich der neu gewählte Landtag am 11. Mai in Stuttgart zur konstituierenden Sitzung trifft, wird es viele neuen Gesichter geben. 56 der bisher 138 Abgeordneten sind ausgeschieden, 61 neue kommen.

Stuttgart - Wenn sich der neu gewählte Landtag am 11. Mai in Stuttgart zur konstituierenden Sitzung trifft, wird es viele neuen Gesichter geben. 56 der bisher 138 Abgeordneten sind ausgeschieden. Und weil dem Landtag künftig sogar 143 Mitglieder angehören, werden 61 von ihnen Neulinge sein.

Dass der Wechsel so groß ist, liegt vor allem an den starken Stimmverlusten von CDU und SPD und dem erstmaligen Einzug der AfD in den Landtag. Die CDU, die in der Wählergunst von 39 auf 27 Prozent sank, hat statt 60 nur noch 42 Abgeordnete. Die SPD-Fraktion mit bisher 35 Mitgliedern schrumpft auf 19 Personen, weil sie von 23,1 auf 12,7 Prozent der Stimmen rutschte. Die AfD hingegen zieht mit 23 Abgeordneten erstmals in den Landtag ein. Damit gibt es künftig fünf Fraktionen – wie schon von 1992 bis 2001, als die Republikaner im Landtag saßen.

Ein Teil der ausscheidenden Abgeordneten kandidierte aus Altersgründen nicht mehr, andere wegen der neue Regelungen: so können Bürgermeister und Landräte nicht mehr im Landtag sitzen, auch Beamte wie Lehrer müssen ihr Amt ruhen lassen. Das Gros der Ausscheidenden wurde allerdings nicht wiedergewählt – in der CDU und der SPD erhielten viele nicht genügend Stimmen, um wieder in den Landtag einzuziehen.

Bis zu zwei Jahre Übergangsgeld

Am Hungertuch muss jedoch keiner von ihnen nagen. Ausscheidende Abgeordnete erhalten für das erste Jahr im Landtag drei Monate lang Übergangsgeld in Höhe von 7 448 Euro monatlich. Für jedes weitere Jahr wird für einen weiteren Monat Übergangsgeld gewährt, längstens jedoch für 24 Monate. Abgeordnete, die 22 Jahre oder länger dem Landtag angehörten, erhalten also zwei Jahre lang Übergangsgeld, wenn sie nicht erwerbstätig sind. Künftig werden Einkünfte aus privatwirtschaftlicher Tätigkeit vom zweiten Monat an auf das Übergangsgelt angerechnet, bisher galt das nur bei einem Wechsel in den öffentlichen Dienst oder zu einem öffentlich kontrollierten Unternehmen.

Nach dem Übergangsgeld können Abgeordnete eine Altersentschädigung erhalten, wenn sie mindestens 60 Jahre alt sind. Voraussetzung ist, dass sie bis zum 30. April 2011 mindestens acht Jahre lang dem Landtag angehört haben. Die Höhe hängt davon ab, wie lange sie dem Landtag angehörten. Nach acht Jahren im Landtag beträgt die Versorgung derzeit 1745,40 Euro monatlich. Nach 20 Jahren erreichen sie die Höchstversorgung von 4072,60 Euro.

Ausscheidende Abgeordnete, die nach dem 31. Oktober 2003 erstmals in den Landtag kamen, erhalten keine staatliche Versorgung mehr. Der Landtag hat vor einigen Jahren beschlossen, dass die Abgeordneten sich selber um die Versorgung kümmern müssen. Dafür erhalten sie eine Pauschale von derzeit 1638 Euro.

Zukunft persönlicher Mitarbeiter offen

Diese Sicherheiten haben die Mitarbeiter von Abgeordneten nicht. Jeder Parlamentarier kann Mitarbeiter im Landtag und/oder in seinem Wahlkreis einstellen, die ihn bei der Arbeit unterstützen. Dafür stehen ihm bis zu 4000 Euro monatlich zur Verfügung. Die jeweiligen Verträge sind auf die Legislaturperiode befristet, enden also am 30. April dieses Jahres. Wie viele persönliche Mitarbeiter betroffen sind, konnten die Fraktionen nicht sagen.

Zudem stehen jeder Fraktion parlamentarische Berater zur Verfügung – die Anzahl hängt von der Größe der Fraktionen ab. Bei der CDU waren es von 2011 bis 2016 16, bei Grünen und SPD elf und bei der FDP sechs. Über die künftige Ausstattung der Fraktionen und die Verteilung der Stellen ist noch nicht entschieden. Als Beamte oder Angestellte des Landtags müssen sie nicht um ihre Arbeit fürchten – möglicherweise aber andere Aufgaben übernehmen. Schwieriger ist es für die übrigen Mitarbeiter der Fraktionen, etwa Fahrer oder Sekretärinnen, die teils befristete Stellen haben. Man werde alles tun, damit sei auch weiter Arbeit hätten, heißt es bei CDU und SPD.

Der Wechsel im Landtag ist diesmal noch größer als vor fünf Jahren. Damals schieden 54 Abgeordnete aus dem Parlament: CDU und FDP so stark, dass sie ihre 15 Jahre dauernde Koalition nicht mehr fortsetzen konnten. Um eine andere kümmerte sich der damalige CDU-Spitzenkandidat und Wahlverlierer Stefan Mappus erst gar nicht. Den größten Wechsel in den vergangenen Jahrzehnten gab es allerdings 2001. Damals schieden 70 Abgeordnete aus, darunter waren 14 Republikaner. Nach zwei Legislaturperioden im Landtag scheiterten sie an der Fünft-Prozent-Hürde.