Die baden-württembergische Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) Foto: dpa

Lange haben beide großen Kirchen Verbesserungen für Asylbewerber gefordert. Das neue Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes stößt auf Zustimmung. Die Kommunen hingegen fürchten Mehrkosten.

Lange haben beide großen Kirchen Verbesserungen für Asylbewerber gefordert. Das neue Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes stößt auf Zustimmung. Die Kommunen hingegen fürchten Mehrkosten.

Stuttgart/Karlsruhe - Die Situation von Flüchtlingen in Baden-Württemberg wird sich von 2014 an verbessern. Der Landtag verabschiedete am Donnerstag in Stuttgart ein entsprechendes Gesetz mit den Stimmen der Regierungsfraktionen. Demnach wird der Wohnraum pro Flüchtling von 4,5 Quadratmetern auf 7 Quadratmeter bis zum Jahr 2016 ausgeweitet. Zudem sieht die Reform den Wechsel von Sachleistungen wie Essenspaketen hin zu Bargeldzahlungen vor. Jedoch klagen Kommunen, dass sie nach wie vor zu wenig Geld vom Land für die Flüchtlingsaufnahme bekommen. Deshalb enthielt sich die CDU-Fraktion bei der Abstimmung. Die FDP-Fraktion stimmte gegen das Gesetz.

Die Evangelische Landeskirche in Baden begrüßte das Gesetz als großen Fortschritt. Über viele Jahre hinweg habe sich in der Flüchtlingspolitik des Landes wenig bis nichts getan, sagte die Migrationsbeauftragte der Kirche, Annette Stepputat, am Donnerstag in Karlsruhe. „Wir sehen jetzt, dass einiges bewegt werden kann.“

Das Gesetz löst die bisherigen Bestimmungen aus dem Jahr 2004 ab. Es sieht die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen vor, auch in privaten Wohnungen, hebt das Arbeitsverbot für Asylbewerber auf und fördert die Integration in Ausbildung und Arbeitsmarkt.

Das Land rechnet in diesem Jahr mit 14.000 neuen Asylbewerbern

Baden-Württemberg rechnet in diesem Jahr mit 14.000 neuen Asylbewerbern - das sind mehr als doppelt so viele wie zunächst angenommen. Für die Unterbringung veranschlagt das Land nach den Worten von Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) 187 Millionen Euro. Mit dem ebenfalls am Donnerstag vom Landtag beschlossenen Nachtragshaushalt stockte das Land die Mittel auf.

Der Landkreistag hatte moniert, dass wegen steigender Mieten bis zu 50 Millionen Euro fehlten. Die Landesregierung hält trotz Kritik der Kommunen an der pauschalen Kostenerstattung für Flüchtlinge fest. Allerdings soll der in der Einmalpauschale von derzeit 12 270 Euro pro Asylbewerber enthaltene Anteil für den Wohnraum 2014 überprüft und notfalls korrigiert werden. Nach dem neuen Gesetz soll die Einmalpauschale bis 2016 auf 13 972 Euro steigen. 2016 soll sie mit den Ist-Ausgaben abgeglichen werden. Die für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen zuständigen Kreise hatten aber einen Ausgleich der tatsächlich anfallenden Kosten gefordert.

Der FDP-Integrationsexperte Andreas Glück kritisierte: „Das neue Flüchtlingsaufnahmegesetz fordert von den Kreisen deutlich mehr Leistung, die neuen Pauschalen sind jedoch nur geringfügig höher.“ Auch der CDU-Integrationsexperte Bernhard Lasotta meinte, es sei kein fairer Kompromiss mit den Kommunen erzielt worden.