Der Landtag will mit einem heftig umstrittenen, aber einstimmig beschlossenen Gesetz einen Schlussstrich unter den Dauerkonflikt zur Corona-Soforthilfe ziehen. Die Zweifel sind groß.
Die kontrovers geführte Debatte ließ es nicht unbedingt vermuten – letztlich hat der Landtag einvernehmlich ein sogenanntes Ausgleichsgesetz zur Erstattung von zurückgeforderten Corona-Soforthilfen an rund 80 000 überwiegend kleine Mittelständler und Selbstständige beschlossen. Besser dieses Gesetz als gar keines – nach diesem Motto haben alle Fraktionen dem grün-schwarzen Entwurf zugestimmt.
Zuvor hatten sich die Parteien einen heftigen Schlagabtausch geliefert. Viele Vorwürfe zielten auf Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Deren Botschaft lautete: „Wir stehen an der Seite unserer Wirtschaft, wir handeln und wir halten Wort.“ Doch aus Sicht der Opposition ist seit den ersten Urteilen der Verwaltungsgerichte viel zu viel Zeit ungenutzt verstrichen – bis dann die Regierungsfraktionen die Initiative ergriffen hätten. So seien der Wirtschaft rund 700 Millionen Euro zu lange unrechtmäßig vorenthalten worden. Selbst der Grüne Felix Herkens äußerte diese Kritik. Was die betroffenen Firmen nun beachten müssen – dazu ein Überblick.
Warum dringt die Regierung auf ein Antragsverfahren? Im Zentrum des finalen Streits stand das weitere Verfahren. Das Gesetz legt fest: Nur wer sein Geld über eine noch zu entwickelnde Online-Plattform beantragt, kann mit einer Erstattung rechnen. Insgesamt werden rund 100 000 Anträge erwartet. „Wir machen das in einem automatisierten Verfahren“, sagte Winfried Mack (CDU). Die zunächst vorgesehenen Stichproben, mit denen die Anträge von der L-Bank auf Rechtmäßigkeit vollständig überprüft werden sollten, seien wieder herausgenommen worden. Er forderte die Regierung auf, „ein möglichst schlankes und kostengünstiges Verfahren anzulegen.“
Für die SPD ist klar: „Die L-Bank und das Land haben den Betroffenen das Geld aus eigenem Antrieb und nach eigenen Unterlagen abgeknöpft“, so Fraktionschef Andreas Stoch. Aber die Rückerstattung müssten die Betroffenen jetzt beantragen, sonst gebe es nichts. „Das klingt nicht nach Wiedergutmachung, sondern dass man ein neues, kompliziertes Verfahren möchte – als hoffen Sie darauf, dass berechtigte Anträge einfach nicht gestellt werden.“ Die Unternehmer hätten es verdient, „dass das Land jetzt auf sie zugeht und die Rückerstattung regelt, statt sich zurückzulehnen und auf Anträge zu warten“. Emil Sänze (AfD) stellte fest, dass „ein vollautomatisiertes Verfahren nach Aussage der L-Bank derzeit nicht realisierbar ist“.
Wer ist anspruchsberechtigt? „Wir bereinigen alle Fälle vor dem 7. April 2020 – in dem Umfang, wie es der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim festgelegt hat“, sagte Mack. Auch die Zinsen sollen, soweit von der L-Bank beansprucht, vom Land zurückgezahlt werden. Wer seinen Soforthilfe-Antrag nach dem 8. April 2020 gestellt hat, darf wegen der danach veränderten Rechtslage nicht auf eine Erstattung hoffen.
Breiten Raum hatte am Vortag im Wirtschaftsausschuss die Frage eingenommen, ob die Gruppe der „Nichtrückmelder“ als Anspruchsberechtigte aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden sollen – so zumindest ein Sparvorschlag der L-Bank mit Verweis auf Anzeichen, dass Verwaltungsgerichte dies tolerieren würden. Es geht um diejenigen Antragsteller, die trotz wiederholter Aufforderung nicht am Rückmeldeverfahren der Bank teilgenommen hatten. Die Regierung rechnet mit Erstattungen an etwa 13 000 Nichtrückmelder. Die CDU war zunächst für ihre Streichung: „Wir haben eine klare politische Bewertung, dass wir die Nichtrückmelder draußen haben wollen“, sagte Mack im Ausschuss. Doch setzten sich im Anschluss die Grünen durch. „In der Gesamtabwägung ist es sinnvoller, jetzt darauf nicht zu verzichten, um eine saubere Lösung sicherzustellen, die rechtlich haltbar ist“, so Herkens angesichts der Einschätzungen der Juristin Andrea Vetter, die für Grüne und CDU ein Gutachten erstellt hatte. Auch die Vorgaben der EU für sogenannte De-minimis-Beihilfen sprechen für das Antragsverfahren.
Wie hoch werden die Kosten ausfallen? Das Land kommt die gesamte Rückabwicklung teuer zu stehen: 750 bis 800 Millionen Euro könnten an die Unternehmen fließen. 100 Millionen Euro werden für die Verwaltungskosten veranschlagt. Weitere 100 Millionen Euro könnte der Bund verlangen. „Das Ganze kostet wahrscheinlich im Endeffekt etwa eine Milliarde Euro“, rechnet FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke vor „Wenn Sie Schadensersatzansprüche des Bundes fürchten“, hielt er der Ministerin vor. „Warum haben Sie sich nicht mal mit dem Bund auseinandergesetzt?“ Dies sei „das nächste Versagen“. Hoffmeister-Kraut argumentiert, dass Gespräche mit dem Bund erst auf Basis des Landtagsbeschlusses sinnvoll seien.
Wann fließt das Geld an die Firmen? Das Wirtschaftsministerium muss die L-Bank noch offiziell beauftragen – Ideen aus der CDU-Fraktion, das Geldinstitut außen vor zu lassen und die Verwaltung selbst agieren zu lassen, lösten sich vorher auf. Die Bank muss allerdings, weil selbst ausgelastet, wie bei früheren Abrechnungsverfahren einen externen Dienstleister einspannen. Die notwendige europaweite Ausschreibung dauert mindestens sechs Monate. Ob der erste Betrag, wie von der L-Bank geschätzt, zum 1. September an betroffene Firmen überwiesen werden kann, ist offen. Die Ministerin will sich an der Stelle lieber nicht festlegen.