Der CDU-Landtagsabgeordnete Peter Schneider, der Präsident des Sparkassenverbands Baden-Württemberg, aus Biberach tritt bei der Landtagswahl 2016 nicht mehr an.
Stuttgart - Nach drei Wahlperioden im Parlament will der CDU-Abgeordnete und Sparkassenpräsident Peter Schneider 2016 nicht mehr bei der Landtagswahl antreten. Als Grund nannte der 56-Jährige die Umstellung auf ein Vollzeitparlament. „Ab der Legislaturperiode 2016 sind bestimmte öffentliche Ämter nicht mehr mit einem Landtagsmandat vereinbar. Die Betroffenen müssen sich zwischen dem Landtagsmandat und ihrem Hauptberuf entscheiden“, schrieb Schneider nach einer Sitzung des CDU-Kreisverbandes Biberach am Mittwochabend.
Hintergrund der Neuregelung ist eine Parlamentsreform, die 2008 verabschiedet wurde. Der Landtag wandelte sich dadurch ab 2011 vom Teilzeit- zum Vollzeitparlament. Zudem gilt von 2016 an eine strikte Unvereinbarkeit von Amt und Mandat. „Das heißt, zum Beispiel Lehrer, Bürgermeister oder Landräte können nicht gleichzeitig berufstätig und Mitglied im Landtag sein.“ Bis zu 34 der 138 Parlamentarier seien davon betroffen, sagte ein Sprecher.
Schneider saß seit 2001 im Landtag in Stuttgart. Er habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass er den Weg zum Vollzeitparlament ablehne und nicht bereit sei, seine berufliche Tätigkeit zugunsten des Landtagsmandats aufzugeben, teilte der CDU-Politiker mit. „Es hat Baden-Württemberg in der Vergangenheit immer gut getan, wenn im Landtag Abgeordnete mitwirken, die neben der Politik auch im Beruf stehen und nicht nur Vollzeitpolitiker sind.“ Der Landtags verliere so beruflichen Sachverstand und von der Politik unabhängige Abgeordnete.
Auch Schneiders Parteikollege Günther-Martin Pauli - der neben seiner Tätigkeit als CDU-Abgeordneter noch Landrat im Zollernalbkreis ist - lehnt die neue Regel ab. Er halte die geplante Trennung von Amt und Macht im Landtag für einen „historischen Fehler“, sagte Pauli kürzlich. Er will nun mit einer Gesetzesinitiative dagegen angehen - die notwendigen Unterschriften habe er schon gesammelt. Doch die Zeit drängt.
Immerhin können schon ab 1. Februar die Kandidatenlisten für die Landtagswahl aufgestellt werden. Nach Angaben des Landtages müsste eine solche Regelung bis dahin getroffen sein, um Klarheit für die Bewerber zu schaffen. Allerdings sei dies mit Fristverkürzung oder Sondersitzungen noch machbar.