Die Panne bei der Kommunalwahl in Waiblingen wirkt sich nicht nur auf Gemeinderat und Ortschaftsräte aus. Auch der Kreistag wird ausgebremst. Wie geht es weiter?
Die Einsprüche gegen die Kommunalwahl vom 9. Juni in Waiblingen haben auch kreisweit Folgen: Das Landratsamt hat deswegen nun die für Montag geplante Konstituierung des neuen Kreistags abgesagt. „Es liegen Einsprüche gegen die Kommunalwahl in Waiblingen vor, die auch die Kreistagswahl betreffen“, heißt es in der Absage: „Die Prüfung der Wahleinsprüche durch das Regierungspräsidium Stuttgart dauert noch an.“
Mehrere Wahlberechtigte hatten Einspruch gegen die Wahl eingelegt, weil ein Großteil der Wahlunterlagen teils gar nicht, teils erst am Abend vor dem Wahlsonntag bei den Wählerinnen und Wählern eingetroffen war. Am Wahltag selbst hatten sich in manchen Wahllokalen lange Warteschlangen gebildet.
Nach Einschätzung von Alfonso Fazio, der mit Friedrich Kuhnle zu den Waiblingern gehört, die die Kommunalwahl angefochten haben, ist die Absage der Neukonstituierung des Kreistags „ein gutes Zeichen“. Er sehe die Verschiebung als Hinweis darauf, dass das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart „sich nicht die Zeit nehmen lässt, eine gründliche Prüfung zu machen“. Eine Anfrage unserer Zeitung zum aktuellen Stand des Verfahrens hat die Behörde bislang nicht beantwortet.
Da das Regierungspräsidium noch nicht über die Einsprüche entschieden habe, stehe ein Wahlprüfungsbescheid noch aus, teilt Isabelle Kübler, die Pressesprecherin des Landratsamtes, mit. „Wir haben gehofft, dass dieser noch rechtzeitig erteilt werden kann, haben aber im Sitzungsterminplan immer mit einem Alternativtermin am 9. September geplant.“ Sollten die Einsprüche abgewiesen werden, könne sich der neue Kreistag konstituieren, dürfe aber nur die notwendigen Beschlüsse treffen. Das ist auch der Fall, selbst wenn sich Wahlberechtigte zu einer Klage entscheiden, denn diese hat keine aufschiebende Wirkung. Falls den Einsprüchen stattgegeben wird, bleibt der alte Kreistag geschäftsführend im Amt.
Ob die Kreistagswahl nachgeholt werden muss, hängt laut Isabelle Kübler von der Entscheidung des RP oder, im Fall einer Klage, vom Verwaltungsgericht ab. „Eine Wiederholungswahl müsste in Abstimmung mit der Stadt Waiblingen erfolgen.“