Nach dem Sozialgerichts-Urteil zu den Notfallpraxen sieht der Ludwigsburger Landrat Dietmar Allgaier beim Gesetzgeber schnellstmöglichen Handlungsbedarf.
Sogenannte Pool-Ärztinnen und -Ärzte, die bisher auf selbstständiger Basis in Notfallpraxen gearbeitet haben, unterliegen der Sozialversicherungspflicht. Das hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 24. Oktober entschieden. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg beendete daraufhin mit sofortiger Wirkung die Tätigkeit der Pool-Ärztinnen und -Ärzte im Bereitschaftsdienst der Notfallpraxen – mit weitreichenden Folgen auch für die Notfallpraxen im Landkreis Ludwigsburg: Wie berichtet wird die Bietigheimer Notfallpraxis künftig nur noch an den Wochenenden und an Feiertagen verkürzt geöffnet sein, die Ludwigsburger Notfallpraxis schränkt ebenso die Öffnungszeiten an den Wochenenden ein.
Landrat Dietmar Allgaier, zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats der Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH, fordert den Gesetzgeber in einer Reaktion jetzt auf, umgehend gegenzusteuern. „Künftig werden noch mehr leichtere Notfälle, beispielsweise Menschen mit einem Atemwegsinfekt oder kleinen Verletzungen, in den Notaufnahmen unserer Kliniken landen statt in den Notfallpraxen, wo sie eigentlich richtig sind. Wir befürchten deshalb eine weitere Überlastung der Notaufnahmen“, ist Landrat Allgaier laut einer Mitteilung alarmiert.
Für die Ärztinnen und Ärzte bedeute das noch mehr Arbeit und für die Patientinnen und Patienten, so seine Befürchtung, noch längere Wartezeiten. Denn rund 40 Prozent der Bereitschaftszeiten im Land wurden nach Schätzung des KV Baden-Württemberg bisher von den Pool-Ärztinnen und -Ärzten abgedeckt. Die Notaufnahmen seien schon jetzt überlastet und dürften durch die Einschränkung des Betriebs der Notfallpraxen auf keinen Fall lahmgelegt werden, so Landrat Allgaier weiter. „Die Situation hat sich von einem Tag auf den anderen ohne Not drastisch verschlechtert." Der Gesetzgeber müsse bei diesem Thema im Interesse der Menschen schnellstmöglich handeln und Abhilfe schaffen durch eine entsprechende Gesetzesänderung. „Ansonsten ist die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung erheblich gefährdet.“