Das Logo des Vereins Regionalentwicklung Neckarschleifen e.V. Foto: Landratsamt Ludwigsburg

Die Förderung der terrassierten Steillagen aus dem Regionalbudget hat wie im vergangenen Jahr das Landesministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zugesagt. Anträge für Kleinprojekte müssen bis 24.02.2025 bei der Geschäftsstelle des Vereins eingegangen sein.

Zur Förderung von Kleinprojekten, die dem Erhalt des Steillagenweinbaus und der Weinkulturlandschaft dienen, haben elf Kommunen und der Landkreis Ludwigsburg 2020 den Verein „Regionalentwicklung Neckarschleifen“ gegründet. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, das Förderprogramm Regionalbudget zu nutzen.

 

Diese Projekte werden gefördert

Der Verein fördert investive Projekte zum Erhalt der Weinsteillagen entsprechend der Ziele des integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts „ILEK Neckarschleifen“ aus den Themenfeldern

  • Steillagenweinbau als kulturelles Erbe und Imageträger der Region: Steillagenweine profilieren
  • die Wein-Kultur-Landschaft Neckarschleifen als Erlebnisraum und Tourismusdestination ausbauen
  • Weinbergterrassen mit neuer Zukunft – innovative Nutzungen und Perspektiven für brachfallende Steillagen
  • das Kulturerbe als Gemeinschaftsaufgabe – Bewusstsein schaffen und Partner finden.

Für eine Förderung bewerben können sich juristische Personen des öffentlichen Rechts (Kommunen, Kirchen, Unternehmen, Vereine, Verbände) und natürliche Personen und Personengesellschaften (Privatpersonen, GbR, KG, Landwirte).

Weitere Vorgaben für die Projekteinreichung

Die Investition muss innerhalb der Gemarkung der folgenden Mitgliedskommunen umgesetzt werden: Benningen am Neckar, Besigheim, Bönnigheim, Freiberg am Neckar, Gemmrigheim, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Lauffen am Neckar, Mundelsheim und Walheim.

Die Projekte mit einer Netto-Investitionssumme zwischen 2.500 Euro und 20.000 Euro müssen im Jahr 2025 vollständig umgesetzt und abgerechnet werden. Insgesamt stehen Mittel in Höhe von 145.000 Euro zur Verfügung. Dies sind 55.000 Euro weniger als in den vergangenen Jahren, da das Land eine Mittelkürzung von 180.000 Euro auf 125.000 Euro beschlossen hat.

Einsendeschluss für Anträge ist der 24.02.2025. Der Antrag muss die Projektbeschreibung, die Genehmigungen anderer Behörden, Angebote sowie eine detaillierte Kostenschätzung enthalten. Aufgrund der verzögerten Auszahlung der Fördermittel wird es keinen Kurzantrag wie in den vergangenen Jahren geben.

Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der Geschäftsstelle telefonisch unter 07141 144-43365, per E-Mail an: regionalentwicklung-neckarschleifen@landkreis-ludwigsburg.de oder unter www.landkreis-ludwigsburg.de/regionalentwicklung-neckarschleifen

Kontakt:

Sabine Voith
Leiterin Geschäftsstelle Verein Regionalentwicklung Neckarschleifen
Fachbereich 21 – Kreisentwicklung, Klimaschutz, Mobilität und Tourismus
Landratsamt Ludwigsburg
Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141 144-43365

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