Viele dürften es bereits wissen, andere müssen nachschauen, ob ihre Feuerstätte betroffen ist. Foto:  

Einige ältere Feuerstätten mitsamt Kaminen dürfen auch im Landkreis Göppingen nur noch bis Ende des laufenden Jahres betrieben werden. Worauf zu achten ist und was in so einem Fall zu tun ist.

Wer einen älteren Ofen oder Kamin hat, sollte – sofern noch nicht geschehen – prüfen, ob die Feuerstätte auch weiterhin im neuen Jahr betrieben werden darf, oder ob sie unter die Austauschfrist bis 31. Dezember 2024 fällt.