Das Landratsamt Esslingen will für Sozialunterkünfte nur angemessene und vertretbare Mietpreise bezahlen. Foto: Pascal Thiel

Das Landratsamt Esslingen muss für die Mietkosten mancher Sozialunterkünfte aufkommen. Deshalb will die Behörde jetzt einen Mietspiegel schaffen, der Aufschluss über die jeweils angemessene Miethöhe für Unterkünfte gibt.

Kreis Esslingen - Wie viel darf eine Mietwohnung kosten? Dieser Frage geht das Esslinger Landratsamt nach und ermittelt die angemessenen Kosten für Unterkünfte. Diese Erhebung sei für die Behörde vor allem dann wichtig, wenn sie die Miete im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung durch das Jobcenter und das Kreissozialamt bezahle, heißt es in einer Mitteilung. Es sei deshalb eine Unternehmensberatung damit beauftragt worden, ein Konzept mit verlässlichen thematisch-statistischen Kriterien zu erarbeiten, um die angemessenen und dadurch vertretbaren Kosten für Sozialunterkünfte zu ermitteln.

Dieses Konzept soll dann die Basis für einen grundsicherungsrelevanten Mietspiegel sein, der das tatsächliche Mietniveau von Wohnungen des einfachen und grundlegenden Standards im Landkreis Esslingen abbildet. Denn dem Landratsamt müsse der Spagat gelingen, einerseits seiner Verpflichtung zur Übernahme der Mietkosten für Sozialunterkünfte nachzukommen und andererseits die von der Allgemeinheit zu tragenden Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten.

Freilich sei man bei der Aufstellung des Konzepts auch auf die Mithilfe der Bürger angewiesen, heißt es in der Mitteilung. Deshalb würden in den kommenden Wochen viele Mieter, Wohnungsunternehmen und -genossenschaften angeschrieben mit der Bitte, über einen anonymisierten Fragebogen Informationen zu ihren jeweiligen Mietangeboten und den entsprechenden Miethöhen weiterzugeben.