Das Landgericht Stuttgart verurteilt einen 52-Jährigen, der in der Wohnung seiner Ex-Partnerin in Rutesheim eine Explosion auslösen wollte.
Es waren deutliche Worte, mit denen die Prozessbeteiligten das Handeln des Angeklagten beschrieben: „Er hat seine ehemalige Partnerin und deren Kinder terrorisiert, wie man es sonst nur aus Horrorfilmen kennt“, sagte Staatsanwalt Roman Geronne in seinem Schlussplädoyer. Am Ende verurteilte die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart den 52-jährigen Angeklagten zu sieben Jahren und acht Monaten Haft wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung sowie Wohnungsdiebstahl und Sachbeschädigung. Mit dem Urteil ging das Gericht sogar etwas über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die siebeneinhalb Jahren Haft gefordert hatte. Verteidiger Thomas Mende hatte auf Freispruch plädiert.
Drohungen, Verfolgung, Hass
Nach den Erkenntnissen des Gerichts war der Angeklagte knapp drei Jahre lang mit seiner Partnerin in einer Beziehung, die jedoch durch zwei Gefängnisaufenthalte unterbrochen und im Juni 2023 durch eine Abschiebung beendet wurde. Von seinem Heimatland aus setzte der 52-Jährige die Frau unter Druck, ihn zu heiraten, was sie jedoch ablehnte. Daraufhin bedrohte der Mann die Frau und ihre Kinder mit Anrufen und Textnachrichten – auch mit dem Foto eines Dokuments, das ihm die Einreise unter falschem Namen wieder erlaubte und den Worten darunter „Ich bin unterwegs zu euch“.
Nach Ansicht des Gerichts drang der Angeklagten im Dezember 2023 mit einem Schlüsselduplikat in die im dritten Stock gelegene Wohnung der Frau in Rutesheim ein und durchwühlte zunächst Schränke und Schubladen. Er schlitzte mit einem Küchenmesser Matratzen und ein Sofa auf, nahm 4750 Euro Bargeld, Schmuck und die Reisepässe von Frau und Tochter an sich und beschädigte noch einen Laptop.
Exakte Planung einer tödlichen Explosion
Anschließend schaltete er einige Sicherung aus und verteilte ein Benzin-/Dieselgemisch in der Wohnung auf den Betten und dem Boden, bevor er die Sicherungen wieder einschaltete. „Er hatte alles dafür getan, dass es zu einer Explosion gekommen wäre, wenn jemand den Lichtschalter betätigt hätte“, sagte die Vorsitzende Richterin Monika Lamberti. Er habe auch in Kauf genommen, dass das Feuer auf das Mehrfamilienhaus übergreifen konnte und andere Bewohner in Lebensgefahr gerieten. Glücklicherweise kam es dazu aber nicht, da die Frau den Benzingeruch schon im Treppenhaus bemerkte, sich an einen Film mit diesem Thema erinnerte und die Polizei alarmierte.
Zentrales Beweismittel für die Richter war ein Küchenmesser mit den DNA-Spuren des Angeklagten, das in einem Karton auf einem Stuhl in der Küche gefunden wurde. „Das beweist, dass er bei der Tat im Dezember 2023 in der Wohnung war, denn zuvor war er das letzte Mal im Juli 2022 dort“, erläuterte die Vorsitzende Richterin. Mit dieser Tat habe der 52-Jährige nicht nur das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt, sondern auch die des gemeingefährlichen Mittels, da der Rauch Hausbewohner gefährdet hätten.
Eine einzige Tat räumt der Mann ein
Darüber hinaus verurteilte das Gericht den Mann wegen Verbreitung pornografischer Inhalte, die er den Frauen geschickt hatte. Wegen einer weiteren Sachbeschädigung wurde er verurteilt, da er im März vergangenen Jahres das Auto der Tochter beschädigt hatte, indem er die Außenspiegel abschlug, das Navi-Display zertrümmerte und die Reifen zerstach. Der Sachschaden betrug 8500 Euro. Dies war die einzige Tat, die der Angeklagte eingeräumt hatte. Die übrigen Tatvorwürfe hatte der 52-Jährige bestritten. Neben seinen Vorstrafen fiel bei der Bewertung des Gerichts auch negativ ins Gewicht, dass die Frau und die Kinder aus Angst vor dem Mann umzogen und die neue Adresse vor ihm geheim gehalten hatten.