Das Landgericht hat einen 26-Jährigen wegen Überfällen auf einen Blumenladen in Esslingen-Zell zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Mann muss zudem eine Suchttherapie machen.
Das Stuttgarter Landgericht hat einen 26 Jahre alten Mann am Montag zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren wegen schwerer räuberischer und versuchter schwerer räuberischer Erpressung verurteilt. Die 7. Strafkammer hat zudem seine Unterbringung in einer Suchtklinik angeordnet. Der 26-Jährige hat nach Überzeugung der 7. Großen Strafkammer im Juli 2024 ein Blumengeschäft in Esslingen-Zell zwei Mal überfallen. Die CO2-Pistole, mit der er dort die Beschäftigten bedroht hatte und die laut dem Gericht einer scharfen Clock-17-Pistole zum Verwechseln ähnlich sieht, sei dabei nicht geladen gewesen. Bei der zweiten Tat, die zunächst nach gleichem Muster ablief, blieb es beim Versuch. Denn der stämmige Angeklagte, der nach seinen Angaben damals noch deutlich weniger wog und deutlich schmächtiger war, wurde von einem Ladennachbarn und weiteren Zeugen festgehalten, bis die Polizei eintraf.
Geld aus dem Überfall geht an den Dealer
Der Angeklagte hatte bereits am zweiten Verhandlungstag ein umfassendes Geständnis abgelegt. Als Grund für die Taten gab er seine Sucht an, er sei abhängig von Opiaten. Er habe panische Angst vor Entzugserscheinungen gehabt. Als seine Tabletten zur Neige gingen, habe er sich zu dem Überfall am 11. Juli entschlossen, um an Geld zu kommen. Mit den erbeuteten rund 200 Euro habe er sich bei einem Dealer Oxycodon und Alprazolam besorgt. Weil dieser Vorrat schnell aufgebraucht gewesen sei, habe er den Laden fünf Tage später erneut überfallen.
Das Gericht nahm es dem Angeklagten ab, dass er zum Zeitpunkt der Taten unter großem Suchtdruck stand. „Es waren sehr starke Entzugserscheinungen zu erwarten“, sagte der Vorsitzende Richter mit Verweis auf den Bericht des psychiatrischen Gutachters Hermann Ebel. Zudem habe der Angeklagte, der 2017 im Rahmen des offenen Vollzugs durch Mitgefangene mit Drogen in Berührung kam, bei den Taten unter dem Einfluss von Cannabis und Kokain gestanden. Beim Strafrahmen ging das Gericht deshalb von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Gleichzeitig habe der Angeklagte, der mehrfach einschlägig vorbestraft ist und zuletzt von Bürgergeld gelebt hat, bei seinen Taten aber eine hohe kriminelle Energie an den Tag gelegt.
Frauen im Blumenladen hatten Todesangst
So habe er sich vermummt, um nicht erkannt zu werden, und er habe vor der zweiten Tat den Laden ausgespäht. Die Menschen in dem Laden hätten erhebliche Angst, auch Todesangst erlitten, führte der Vorsitzende Richter Matthias Rummel in seiner Urteilsbegründung aus. „Das alles haben sie billigend in Kauf genommen“, sagte er in Richtung Anklagebank. Beim ersten Mal bedrohte der 26-Jährige demnach eine Angestellte, er forderte Geld aus der Kasse und ihr Handy. Diese Frau war auch beim zweiten Überfall im Laden, zusammen mit der Inhaberin und einer Kundin. Den Blumenladen habe der Angeklagte zufällig ausgewählt, weil er in der Nähe der Sozialunterkunft lag, in der er untergebracht war. Nach dem ersten Überfall konnte der 26-Jährige unerkannt flüchten. Als die Polizei im Rahmen der Fahndung seine Unterkunft kontrollierte, habe er bereits die Kleidung gewechselt und sei deshalb nicht ins Visier geraten, so der Richter.
„Urteil ist die Tür für ein straffreies Leben“
In der Urteilsbegründung wurde auch hervorgehoben, dass die Kammer von einer guten Sozialprognose des Angeklagten überzeugt ist. „Wir glauben, dass dieses Urteil die Tür für ein straffreies Leben ohne Drogen ist“, sagte der Richter, „wir stoßen die Tür auf, durchgehen müssen sie selbst“. Das Gericht ordnete eine Unterbringung in einer Entziehungsklinik an. Ohne Behandlung der Sucht sei die Gefahr gegeben, dass der 26-Jährige erneut ähnliche Straftaten begeht. Vor der Vollstreckung dieser Maßregel müssen acht Monate der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe bereits vollzogen sein, so die Entscheidung des Gerichts. Durch die Untersuchungshaft sei dies für sieben Monate bereits der Fall. In einem Monat könnte er Angeklagte die Therapie also antreten, er hat aber noch die Möglichkeit, Revision gegen das Urteil einzulegen.