Ein 19-Jähriger muss für drei Jahre und drei Monate hinter Gitter. Foto: dpa

Eifersucht, Verzweiflung und Verlustängste: im Sommer 2015 hat ein 19-jähriger Ludwigsburger sich und seiner Freundin das Leben nehmen wollen – mit einem bewusst herbeigeführten Autounfall. Das Landgericht schickt ihn nun ins Gefängnis. Wenn auch nicht so lang, wie die Staatsanwaltschaft plädiert hatte.

Steinheim - Eine im vorigen Sommer in Sekunden gefasste Entscheidung hat das Leben zweier Menschen von Grund auf verändert: In einer Gefühlslage aus Eifersucht, Verzweiflung und Verlustängsten hatte ein junger Mann beschlossen, sich und seiner Freundin bei einem Unfall das Leben zu nehmen. Für diesen letztlich gescheiterten Versuch muss der 19-Jährige aus Ludwigsburg für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das hat die 2. Große Jugendstrafkammer am Landgericht Heilbronn am Mittwochnachmittag verkündet.

Laut dem Gericht hatte der Angeklagte im August seine Freundin mit einem Bekannten auf einem Parkplatz angetroffen. Er bat sie zu einem Gespräch in sein Auto. Kaum saß die junge Frau, verriegelte er die Türen und gab Gas. Als die Freundin dann seine Frage, ob sie den Bekannten liebe, bejahte, raste er mit rund 90 Stundenkilometern absichtlich auf ein Waldstück an der Murr bei Steinheim zu. Das Fahrzeug streifte einen Baum, überschlug sich und landete auf dem Dach im Wasser.

Der Mann hat noch kein Einkommen

Mit Schürfwunden, Prellungen und einer Schulterverletzung, die operiert werden musste, konnten die junge Frau und ihr nahezu unverletzter Freund den Wagen verlassen. Während der kurzen Fahrt hatte er offenbar mehrfach gesagt, „ich bringe uns um“. Die Tat sei „Gott sei Dank im Versuchsstadium stecken geblieben und die Verletzungen sind vergleichsweise gering“, begründete die Vorsitzende Richterin Eva Bezold das Urteil. Weil der junge Mann noch kein eigenes Einkommen hat, erließ sie ihm die Kosten des Verfahrens. Für die Auslagen der Nebenklage jedoch muss er aufkommen. Darüber hinaus wird ihm für ein Jahr der Führerschein entzogen.

Die Kammer musste nach den Worten der Vorsitzenden prüfen, ob die Tat nicht ein Mordversuch aus niedrigen Beweggründen war. Auch galt es zu klären, ob der zur Tatzeit 18-Jährige die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Freundin ausgenutzt habe. „Der Gutachter hat für die Kammer schlüssig dargelegt, dass die Tat spontan gefasst wurde und aus einem Affekt heraus geschah“, erläuterte Bezold.

Er war acht Monate in Untersuchungshaft

Zu Gunsten des Angeklagten sprach aus Überzeugung der drei Richter und zwei Schöffen, dass er keine Vorstrafen hat, geständig war und seit acht Monaten in Untersuchungshaft sitzt. Gegen ihn sprach gleichwohl die Vielzahl der Vergehen: versuchter Totschlag, Freiheitsberaubung und Gefährdung des Straßenverkehrs.

Begleitet vom zustimmenden Nicken des Angeklagten sagte die Vorsitzende die Unterstützung der Kammer zu, sollte er sich für die freiere Form des Vollzugs in einer Gruppe qualifizieren. Die Entscheidung dazu erfolgt erst nach einem rechtskräftigen Urteil. „Trotz des milden Urteils werde ich dem jungen Mann keine Steine in den Weg legen und keine Revision beantragen“, sagte die Staatsanwältin, die mehr als sechs Jahre Haft beantragt hatte.