Ein 36-Jähriger musste sich vor dem Landgericht Stuttgart verantworten (Symbolbild). Foto: dpa

Ein 36-Jähriger wurde wegen Schuldunfähigkeit von seinen Taten freigesprochen. Das Landgericht Stuttgart hat nun über die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik entschieden.

Stuttgart - Heute weiß ich, dass es sich in der Realität nicht so abgespielt hat, wie ich es in Erinnerung habe“, sagt der Angeklagte vor dem Stuttgarter Landgericht. Klar und strukturiert erzählt der 36-Jährige, wie er den Tag im Jahr 2015 wahrgenommen hat, an dessen Ende er auf dem Polizeirevier landete. Für die ihm zur Last gelegten Taten – schwere räuberische Erpressung, Körperverletzung und Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten – wurde er im vergangenen Jahr vom Böblinger Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

Weil sein Anwalt aber Berufung eingelegt hatte, wurde der Angeklagte vor dem Landgericht wegen einer psychischen Erkrankung freigesprochen. „Wir entscheiden heute darüber, ob Sie aufgrund Ihrer Erkrankung für die Allgemeinheit gefährlich sind und deswegen weiter in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden müssen“, erklärt der Vorsitzende Richter der 19. Strafkammer, Norbert Winkelmann, dem Angeklagten.

Völlig unbekannten Menschen mit der Faust ins Gesicht geschlagen

Dessen psychotische Schübe hatten sich immer wieder bemerkbar gemacht. Der Angeklagte hatte zunächst sein Abitur gemacht und war zum Studium nach Dortmund gezogen. Das Studium brach er dann ab, jobbte zunächst, machte eine Ausbildung und arbeitete als Industrietechnologe. Die Trennung von seiner Freundin ließ ihn zum Alkohol greifen, die Krankheit manifestierte sich. Unter anderem schlug er auf der Straße ihm unbekannte Menschen mit der Faust ins Gesicht. Für diese Taten wurde er bereits zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monate verurteilt. Danach kam es zu der Tat in Böblingen:

In diesem Fall hatte er sich in einem Einkaufszentrum eine Flasche Wodka gekauft und diese zu Boden geworfen. „Ich dachte, die Kassiererin hätte mir die Flasche mit einer Softairpistole aus der Hand geschossen“, erklärt der Angeklagte. Mit dem abgeschlagenen Flaschenhals in der Hand soll er nach Angaben der Kassiererin auf sie zugekommen sein und eine neue Flasche Wodka von ihr verlangt haben, die sie ihm auch gab.

Taten unter dem Einfluss der Krankheit begangen

Als er in der Böblinger Innenstadt an einem ihm unbekannten 79-Jährigen vorbei kam, schlug er ihm in den Nacken, woraufhin der Rentner zu Boden stürzte. „Ich dachte, der Mann will meine Mutter vergewaltigen“, sagt der Angeklagte zu seinem Motiv. Schließlich wurde er von Polizisten aufgegriffen, die ihn in ein Polizeirevier brachten. Einem Polizeibeamten verpasste er einen Kopfstoß. Die Polizisten brachten ihn in eine psychiatrische Einrichtung, wo er jedoch nur wenige Tage blieb.

Zwar hätte er eine Haftstrafe antreten müssen, doch er reiste stattdessen zwei Jahre lang durch Spanien, Portugal, Frankreich, Belgien und schließlich nach Holland, wo er wegen eines internationalen Haftbefehls festgenommen und wieder nach Deutschland gebracht wurde. Seit rund einem Jahr ist er in dem Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg (Kreis Ludwigsburg) untergebracht.

Beeindruckende Entwicklung in der Klinik

Über die Entwicklung, die er dort genommen hat, zeigt sich Hermann Ebel, ein Arzt für Neurologie und Psychiatrie, beeindruckt. Jedoch diagnostiziert er eine schizoaffektive Psychose, die wohl ein Leben lang mit Medikamenten behandelt werden müsse. Seiner Empfehlung, dem Angeklagten die Chance zu geben, seinen bereits genehmigten Platz für eine Therapie in einer betreuten Einrichtung wahrzunehmen, folgen der Verteidiger, der Staatsanwalt – und schließlich auch der Richter.

Der Angeklagte wurde von Schuld freigesprochen, jedoch ordnete der Richter für drei Jahre die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Durch Kontrollen in der betreuten Einrichtung soll sichergestellt werden, dass er seine Medikamente nimmt und auf Alkohol und Drogen verzichtet. „Sie sind auf einem guten Weg, und wir wollen Ihnen eine Chance geben“, begründet Winkelmann sein Urteil.