Wegen seines Geständnisses bekommt der Angeklagte einen Strafrabatt. Foto: dpa

Ein 46-jähriger Mann hat vor dem Landgericht Stuttgart zugegeben, eine Frau in ihrer Küche vergewaltigt zu haben. In die Wohnung gekommen war der Hausmeister wegen Schimmelbefalls.

Stuttgart - An den Wänden in der Küche hat sich Schimmel gebildet. Die Mieterin der Wohnung in Bad Cannstatt hat den Hausmeister benachrichtigt. Ende April dieses Jahres schaut der Hausmeister bei der Frau vorbei. Wenig später sitzt der 46-Jährige in einer Gefängniszelle.

Jetzt steht der Mann vor der 5. Strafkammer des Landgerichts und kämpft immer wieder gegen seine Tränen. Die Staatsanwältin wirft ihm Vergewaltigung und vorsätzliche Körperverletzung vor. Laut der Anklage, die auf der Aussage des Opfers basiert, soll der Mann in seiner Funktion als Hausmeister in die Küche gekommen sein, um dort Fotos von dem Schimmelbefall zu machen.

„Ich sage niemandem, dass du hier alles kaputt machst und dass du schuld bist an dem Schimmel“, soll der 46-Jährige zu der Wohnungsmieterin gesagt haben. Dabei habe er sie von hinten umfasst, ihre Arme fixiert, ihr T-Shirt nach oben geschoben und sie befummelt.

Als die Frau sich wehrte, soll er ihr mit der Armbeuge die Luft abgedrückt haben. Dann habe er sie auf die Knie gezwungen. Weil die 24-Jährige den Oralverkehr verweigerte, habe der Angeklagte an ihren Haaren gerissen, um die Frau zu missbrauchen. Er habe dann noch weitere sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen.

„Beruflich und menschlich zuverlässig“

Noch am selbem Tag nahm die Polizei den Mann fest. Der Angeklagte arbeitet seit mehreren Jahren bei einer Wohnungsverwaltungsfirma und ist dort als zuverlässiger Mann – beruflich und menschlich – bekannt. Das bescheinigt ihm sein Arbeitgeber, der ihm die Arbeitsstelle freihalten will. Der 46-Jährige ist Familienvater und bislang unbescholten.

Verteidiger Achim Bächle will seinen Mandanten so gut schützen wie möglich. Deshalb beantragt der erfahrene Anwalt, die Öffentlichkeit während der Aussage des Angeklagten auszuschließen. Dem kommt die Kammer nach. Genauso wird später bei der Aussage des Opfers, das von Anwalt Daniel Heuser vom Weißen Ring vertreten wird, verfahren.

Weil der Angeklagte über seinen Verteidiger ein Geständnis ablegt, muss das Opfer zur eigentlichen Tat nicht mehr aussagen. „Über die Folgen möchte ich aber schon etwas hören“, sagt der Vorsitzende Richter Volker Peterke. Ganz könne man der Frau den Gang in den Zeugenstand nicht ersparen.

Ohne Geständnis wäre die Gefängnisstrafe deutlich länger gewesen

Noch vor Prozessbeginn hatte es ein Rechtsgespräch zwischen den Verfahrensbeteiligten gegeben. Ohne Geständnis müsse der Mann mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren rechnen, so die Richter – falls sich seine Schuld erweisen sollte. Mit Geständnis werde er für zweieinhalb bis drei Jahre ins Gefängnis müssen. Staatsanwältin, Verteidiger und Nebenklageanwalt stimmen zu. Am Ende lautet das Urteil zweieinhalb Jahre. Der Mann willigt darüber hinaus ein, 5000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer zu bezahlen.