Mit einem Revolver hat ein Mann in Feuerbach auf seine Ehefrau geschossen. Der Prozess gegen ihn droht zu platzen. Foto: dpa

Anfang November vorigen Jahres hat ein heute 71-jähriger Mann in Stuttgart-Feuerbach auf seine Frau geschossen. Jetzt sollte dem Schützen der Prozess gemacht werden. Doch der Mann ist krank.

Stuttgart - Diese Ehekrise wäre um ein Haar blutig, vielleicht tödlich ausgegangen. Mit einem Revolver hatte ein Mann auf seine Ehefrau geschossen. Jetzt sollte dem 71 Jahre alten Angeklagten der Prozess wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor der 9. Schwurgerichtskammer des Landgerichts gemacht werden. Acht Verhandlungstage waren angesetzt.

Doch der Prozess droht zu platzen, weil der Mann nicht verhandlungsfähig ist. Der Haftbefehl sei außer Vollzug gesetzt worden, sagt Landgerichtssprecher Johannes Fridrich. Über den konkreten Gesundheitszustand des Mannes darf Fridrich keine Auskunft geben.

Das Drama hatte sich am 8. November vergangenen Jahres gegen 19 Uhr in einem Haus in Feuerbach nahe dem Wilhelm-Geiger-Platz abgespielt. Ein offenbar seit einiger Zeit schwelender Ehestreit eskalierte.

Die 42 Jahre alte Ehefrau des heute 71-Jährigen rannte aus der Wohnung treppauf zu einer Nachbarin, um dort Schutz zu suchen. Der Mann folgte ihr – mit einem Revolver. Und tatsächlich feuerte er einen Schuss auf seine Frau ab. Das Projektil verfehlte die Frau, da die Nachbarin dem 71-Jährigen beherzt einen Stoß versetzt hatte. Die Nachbarin erlitt ein Knalltrauma und trug ein gerissenes Trommelfell davon.

Bei der Entwaffnung fällt ein zweiter Schuss

Hätte der Mann die Chance bekommen, einen zweiten Schuss abzugeben, das Opfer hätte wohl keine Chance gehabt. Doch der 59-jährige Lebensgefährte der Nachbarin zögerte keine Sekunde und schickte sich an, den Schützen zu entwaffnen. Und wieder wurde es gefährlich. Zusammen mit dem 38-jährigen Sohn der Nachbarin konnte der Helfer dem 71-Jährigen den Revolver entwinden. Bei dem Gerangel löste sich allerdings ein weiterer Schuss, der den 59-Jährigen an der Hand streifte.

Laut Polizei war der Schütze bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Die Waffe soll er legal besessen haben.

Vorläufig sind nur die ersten vier Verhandlungstage aufgehoben. Am 4. Juni könnte der Prozess also beginnen. Ändert sich bis dahin nichts an der Verhandlungsunfähigkeit des Mannes, platzt die Hauptverhandlung.