Auch die Justizvollzugsanstalt in Stuttgart-Stammheim wurde von dem Angeklagten telefonisch heimgesucht. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Jahrelang hat ein 36-jähriger Mann etliche Menschen mit Todesdrohungen und Telefonterror überzogen. Beim Urteil hatte er noch einmal einen großen Auftritt.

Stuttgart - Fünf behelmte Justizwachtmeister in Schutzkleidung, sekundiert von weiteren zwei Vorführbeamten, bringen den Angeklagten in Saal 1 des Landgerichts Stuttgart. Ein gemeingefährlicher Schwerverbrecher? Nicht im juristischen Sinne – seine vielen Opfer sind allerdings sicherlich anderer Meinung. Der 36-Jährige ist ein notorischer Stalker. Und er hatte offenbar keine Lust, aus der Haft zur Urteilsverkündung zu kommen. Weil er wohl randaliert hatte, bekam er ein beeindruckendes Begleitkommando.

Der Mann, für den die Anklage gleich sechs Aliasnamen aufführt, hat unter anderem eine Anwaltskanzlei, das Amtsgericht Stuttgart, die Stammheimer Justizvollzugsanstalt und die Staatsanwaltschaft terrorisiert. Doch auch Mitarbeiter von Hotels, von Tankstellen und von der Einsatzzentrale der Polizei und der Feuerwehr waren zu seinen Opfern geworden.Die aktuelle Anklage datiert die erste Straftat auf Anfang August 2015. Damals rief der Mann in der Justizvollzugsanstalt Stammheim an, gab sich als bekannter Stuttgarter Anwalt aus und sagte zu dem Justizangestellten am Telefon, er werde dessen Frau vergewaltigen. Dann rief er die Staatsanwaltschaft an und beleidigte eine Angestellte. Im Oktober 2015 kontaktierte er die Notrufzentrale der Stuttgarter Feuerwehr und log unter dem Namen des Rechtsanwalts, in seiner Kanzlei brenne es. 13 Feuerwehrfahrzeuge, ein Notarzt, zwei Rettungswagen und vier Polizeiwagen rückten aus – völlig umsonst.

Der Mann kündigt Terroranschläge an

So ging das bis Dezember 2016 weiter. Bei einer Kölner Polizeiwache kündigte er einen Terroranschlag des Islamischen Staats an, beim Amtsgericht Stuttgart und bei der Stuttgarter Feuerwehr log er, in Kürze würden Bomben explodieren. Das Amtsgericht wurde evakuiert. Mehrere Angestellte von Hotels und Tankstellen in Stuttgart – darunter auch seinen Bruder – versuchte er unter Todesdrohungen am Telefon dazu zu bewegen, einem Taxifahrer Geld aus der Kasse zu übergeben. Dem Stuttgarter Anwalt und dessen Kollegen drohte er mehrmals den Tod an. Der Italiener ist Wiederholungstäter. Nach seiner Abschiebung im März 2015 machte er von seinem Heimatland aus weiter. Laut psychiatrischem Gutachter ist er ein „nachtragender Stalker“, der auf Angst als Mittel der Rache setze. Natürlich habe er eine Persönlichkeitsstörung, er sei aber voll schuldfähig.

Die 17. Strafkammer verurteilte den Mann unter Einbeziehung einer weiteren Strafe zu vier Jahren und vier Monaten Gefängnis. Er wird nach der Haft sicherlich wieder abgeschoben werden.