Die Einbrecher sollen zu einem mafiösen Netzwerk gehören. Als Zeugin und Zeuge gerät man da leicht ins Visier einer wenig feinfühligen Verteidigungsstrategie.
Die Rentnerin aus Heilbronn und der geschiedene Vater aus Böblingen. Beide sind zwei von 59 Einbruchsopfern in einem Mammutprozess vor dem Stuttgarter Landgericht. Mutmaßlich geht es um organisierte Kriminalität. Im Mittelpunkt stehen zwei Angeklagte, einer mit georgischer Staatsangehörigkeit, der andere Ukrainer. Der älterer der beiden, der 59-jährige Ukrainer, soll der Planer, der 41-jährige Mitangeklagte der Ausführende gewesen sein. Bundeskriminalamt und Landeskriminalamt sahen in dem Älteren „eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit“. Er soll ein sogenannter Dieb im Gesetz sein, eine Art Pate der organisierten Kriminalität im russisch-eurasischen Raum.
Die Beute in diesen Fällen soll einen Wert von einer halben Million Euro haben. Entsprechend konfrontativ verteidigen die beiden Verteidigerinnen der beiden, die mit ihren Mandanten russisch sprechen und für jeden Verhandlungstag mehrere hundert Kilometer anreisen.
Kein Drang nach Öffentlichkeit
In diese komplexe Gemengelage sind die beiden Zeugen geraten. Morgens sind sie in Zug oder Auto gestiegen. Sie leben in Erdgeschosswohnungen mit Balkon in Mehrfamilienhäusern oder wie in den weiteren Fällen in älteren Reihenhäusern. Allesamt sind das keine Objekte für Architekturzeitschriften. Eher ein Zuhause, auf das die Bezeichnung bescheiden zutrifft. Sie sind Menschen, die einfach ihr Leben leben.
Sie alle haben sich die Rolle, Zeuge in einem Einbruchsprozess zu sein, nicht ausgesucht. Nicht jeder von ihnen bewegt und verhält sich mit der Selbstsicherheit der anderen im Gerichtssaal des Stuttgarter Landgerichts, wo sie zwischen einem Vorsitzenden Richter, zwei Richterinnen, zwei Schöffen, einem Staatsanwalt, zwei Anwältinnen, zwei Angeklagten und einer Handvoll Justizvollzugsbeamten Platz nehmen müssen. Und weil sie keine Profis sind, geht Volker Peterke, der Vorsitzende Richter der 5. Strafkammer, entsprechend behutsam mit ihnen um.
Denn wenn die Bilder aus der Ermittlungsakte auf den Bildschirmen im Gerichtssaal zu sehen sind, kann plötzlich jeder in das Leben der Zeugen blicken. Sieht, wie Menschen eingerichtet sind. Sieht, wie aufgeräumt oder nicht aufgeräumt ihre Wohnungen sind. Doch Beweismittel sind eben Beweismittel und die müssen gesichtet werden. So eben auch diese Fotos.
Seit Ende Dezember verhandelt das Gericht die Einbruchsserie, die sich über die Zeit von August 2023 bis Januar 2025 erstreckt. Sollte sich die Anklage bewahrheiten, stehen hier zwei vor Gericht, die einem größeren Geflecht zuzurechnen sind. Es geht um mehrere Jahre Haft. Da versucht man als Verteidigerin Zeugen schon mal in die Glaubwürdigkeit der Zeugen zu erschüttern- und befragt die 65-jährige Rentnerin scharf, die berichtet, wie sie beim Heimkommen in ihre Wohnung im Januar 2024 schnell gemerkt habe, dass irgendetwas nicht stimme und dann die offenstehende Balkontür gesehen habe. Weil man ihr wenig Hoffnung auf einen Fahndungserfolgt gemacht habe, sei sie dann auch nicht mehr zur Polizei gegangen, als sie ein paar Wochen später bemerkt habe, dass auch eine goldene Kette, ein Geschenk ihres Mannes, 450 Euro wert, verschwunden sei. Bei Gericht sagt sie es jetzt der Vollständigkeit halber, weil sie korrekt sein wolle.
Kreuzverhör mit Fragen
Es folgt eine Kaskade an Fragen durch die Verteidigerin des mutmaßlichen Chefplaners der Einbrüche.
Anwältin: „Habe Sie die Rechnung noch?“
Zeugin: „Es war ein Geschenk von meinem Mann.“
Anwältin: „Was hat ihr Mann mit der Rechnung gemacht?“
Zeugin: „Ich bin schon lange geschieden. Das habe ich vorher gesagt.“
Anwältin: „Wo ist Ihr Mann?“
Zeugin: „Der ist schon gestorben.“
Anwältin: „Wo könnte die Rechnung sein?“
Zeugin: „Das weiß ich nicht.“
Probleme nach Einbruch
Als die Zeugin sagt, der Einbruch habe sie verängstigt und habe längere Zeit nachgewirkt, fragt die Verteidigerin, warum sie sich keine psychologische Hilfe geholt habe. Weil das zu anderen Problemen noch dazugekommen sei, sagt sie leise. Welche Probleme, fragt die Anwältin. Psychische Probleme, sagt die Zeugin. Wieder insistiert die Anwältin weiter. Bis die Zeugin endlich offenbart, sie leide an Depressionen. Ein paar Minuten zuvor hatte sie gesagt: „Das ist in meinem Inneren, im Intimsten passiert“ und meinte da noch den Einbruch in ihre Wohnung.
Bedrängter Familienvater
Der nächste Zeuge, geschiedener Vater von zwei Kindern, berichtet, wie er nachts heimgekommen sei, sich wunderte, dass eine für ihn teure Uhr auf dem Nachttisch lag und die Schublade offen war. Er war sich nicht sicher, ob er sie so hinterlassen habe. Aber sonst ist nichts durchwühlt in seiner Erdgeschosswohnung. Als er am nächsten Vormittag mit Zigaretten und Mobiltelefon in der einen Hand und eine Tasse Kaffee in der anderen von seinem Balkon wieder zurück ins Wohnzimmer steigen will, sieht er, dass die Tür aufgehebelt worden ist. Er ruft die Polizei.
Bis jetzt beschäftigt ihn die Frage, warum jemand eine Wohnung aufbricht und nichts mitnimmt. Wurde er verwanzt? Eine Frage, die er sich bis heute stellt und die er durchaus nachvollziehbar darlegt. Lange Zeit habe er mit einem Brotmesser neben sich im Bett geschlafen. Jetzt liege dort ein Holzstück. Wenn er die Wohnung verlässt, lasse er die Rollläden runter. Auch er spricht von anhaltenden psychischen Problemen und dass er beim Verlassen der Wohnung nun meist die Rollläden runterlasse.
Warum kommen Sie drauf, verwanzt worden zu sein, fragt die gleiche Verteidigerin mehr als ein Mal. Er spricht von der unschönen Trennung von seiner Frau. Es ist ihm spürbar peinlich. „Warum haben Sie Ihre Frau nicht gefragt, ob sie in Ihrer Wohnung war?“ Die Antwort, dass er Angst habe, dass er seine Kinder an den Wochenenden dann möglicherweise nicht mehr sehen dürfe, wenn seine Wohnung als gefährlich gelte, findet kein Gehört. Ihn belächelnd, fast auslachend, versucht die Anwältin die gleiche Frage immer wieder anders zu stellen.
Alle im Gerichtssaal außer ihr schauen betreten an die Decke. Irgendwann sagt der Zeuge, bei ihm sei zum ersten Mal eingebrochen worden. Soll heißen: da reagiert man vielleicht irrational. Als es dann schließlich von den Anwältinnen heißt „Keine Fragen mehr!“ sagt die Rentner aus dem anderen Einbruch „Gott sein Dank“. Selbst für sie als Zuhörerin war offensichtlich nur schwer erträglich. Es folgen noch sieben weitere Zeugen an diesem Verhandlungstag. Bis ins nächste Jahr soll der Prozess gehen.