Im Juni dieses Jahres soll ein 30-Jähriger mit einem Messer auf zwei Polizisten eingestochen haben, die ihn aus der Wohnung seiner Mutter bringen wollten. Jetzt muss er sich wegen versuchten Totschlags verantworten.
Esslingen/Stuttgart - Der untersetzte, blonde Angeklagte wirkt ruhig, als ihn die Justizvollzugsbeamten am Mittwochmorgen in den Sitzungssaal 6 des Stuttgarter Landgerichts führen. Der 30-Jährige soll mit einer Schreckschusswaffe um sich geschossen und Polizisten mit einem Küchenmesser angegriffen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem versuchten Totschlag und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte vor. Sechs Anklagepunkte werden dem heute 30-Jährigen angelastet. Weil diese als sogenannte Tatmehrheit gewertet werden, steht am Ende des Prozesses im Falle einer Verurteilung eine Gesamtstrafe für seine verschiedenen Straftaten.
Am 21. November des vergangenen Jahres, einem Donnerstag, soll der Angeklagte eine Wohnungstür in einem Mehrfamilienhaus im Esslinger Stadtteil Brühl eingetreten und den Bewohner ins Gesicht geschlagen haben. Dabei habe er laut Anklageschrift „nach einem nicht existenten Baby gerufen“, so die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Im Anschluss soll der Angeklagte im Treppenhaus mehrfach mit einer Schreckschusswaffe geschossen haben. Wie dem Polizeibericht dieses Tages zu entnehmen ist, waren auch Spezialkräfte der Bereitschaftspolizei vor Ort, da zunächst von einer scharfen Waffe ausgegangen worden war. Als die Polizei eintraf, sei der Schütze nicht mehr anzutreffen gewesen.
Polizei bricht Tür auf
Wie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft weiter vorlas, sollte der Angeklagte am folgenden Tag gemäß einer richterlichen Anordnung psychiatrisch untersucht werden. Weil vermutet wurde, der Mann habe sich in der elterlichen Wohnung verschanzt, hätten die Polizisten Pfefferspray eingesetzt, um in sein Zimmer zu gelangen, so die Anklage. Der Angeklagte habe einen Schlagring in der Hand gehabt, den er zwar in die Gesäßtasche gesteckt habe, wo er jedoch immer noch griffbereit gewesen sei. Laut Staatsanwaltschaft musste die Polizei Gewalt anwenden, um den Mann schließlich fesseln und in ein Kirchheimer Krankenhaus bringen zu können. Eine Aufnahme sei dort verweigert worden. Ein Polizist brach sich beim Kampf mit dem Angeklagten den Mittelfinger, sagte die Staatsanwältin.
Etwas mehr als sechs Monate später, am 8. Juni dieses Jahres, soll die Mutter des 30-Jährigen die Polizei gerufen haben, weil ihr Sohn ihre Wohnung nicht verlassen wollte. Die Frau habe beim Eintreffen der Beamten angegeben, ihr Sohn habe Alkohol und Medikamente eingenommen und sich in einem Zimmer eingeschlossen. Die Polizei habe den Angeklagten „röcheln“ hören und deshalb eine gesundheitlich bedrohliche Situation vermutet. Daraufhin sei die Tür aufgebrochen worden.
Zeugen sagen später aus
Wie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft vortrug, soll der 30-Jährige ein Küchenmesser mit einer neun Zentimeter langen Klinge hinter dem Rücken hervorgeholt haben, sobald die Polizisten das Zimmer betreten hätten. Auf Kopfhöhe soll der Angeklagte das Messer gegen einen der Polizisten geschwungen und ihn an der Brust seiner Schutzweste getroffen haben. Sowohl der Angeklagte als auch die Polizisten sollen im Laufe des Nahkampfes zu Boden gegangen sein, wobei sich der jüngere Beamte offenbar unter anderem Prellungen zuzog. Sein Kollege habe Stiche ins linke Schulterblatt erlitten sowie Schnitte am Unterarm. Zudem sei er in den Daumen gebissen worden. Auch der Angeklagte soll laut Polizeibericht leicht verletzt worden sein, als die Polizei ihn entwaffnet habe. Rund zwei Stunden nach dem Vorfall sei bei dem Angeklagten ein Alkoholwert von 1,27 Promille festgestellt worden. Volltrunken sei er nicht gewesen, hieß es.
Weil der Verteidiger des 30-Jährigen am Mittwoch nicht vor Gericht erscheinen konnte, hatte ein Kollege den Fall kurzfristig übernommen. In der Auftaktverhandlung wurde deshalb lediglich die Anklageschrift verlesen. Die Zeugen wurden auf einen späteren Termin umgeladen. Der Prozess wird am Dienstag, 17. November, ab 9.15 Uhr fortgesetzt.