Oskar Schlemmers „Bauhaustreppe“ (1932) in der Ausstellung „Oskar Schlemmer – Visionen einer neuen Welt“ in der Staatsgalerie Stuttgart 2014. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Seit 20 Jahren versucht die Enkelin von Oskar Schlemmer, an ihr Erbe zu kommen und das Werk des Opas vor dem Verschwinden zu retten. Eine neuer Prozess soll endlich das Chaos entwirren.

Stuttgart - Dem Richter hat es den Vatertag verhagelt. Kurz bevor er das Erbe Oskar Schlemmers verhandeln soll, ist Bernhard Schabel doch noch ein neuer Schriftsatz auf den Tisch geflattert. Als hätte sich in 20 Jahren nicht genug Papier angesammelt, das einerseits beweisen soll, dass Janine Schlemmer, Enkelin des Bauhaus-Künstlers, die Hälfte des Nachlasses zusteht. Auf zahllosen weiteren Seiten will ihr Cousin Raman dagegen den Beweis erbringen, dass die Forderungen unbegründet sind.

 

Und dazwischen sitzt nun wieder Bernhard Schabel, der schon vor Jahren mit dem Fall befasst war und trotzdem seine liebe Not hatte, sich vor der neuen Verhandlung am Landgericht Stuttgart einen Überblick zu verschaffen. Ihm sei es gerade mal gelungen, sich „den Tatsachenstoff einzuverleiben“, sagt er – und wird in diesen ersten Verhandlungsstunden noch oft betonen, wie verzweifelt die Lage ist. „Unzumutbar“ sei sie, weshalb er sich gern drücken würde. Vor allem macht Schabel deutlich, dass das Gericht keinesfalls im Detail werde klären können, welche Werke nun tatsächlich zum Nachlass gehörten, welche nicht. Schließlich ist Oskar Schlemmer 1943 gestorben und seine Frau Helena Tutein, genannt Tut, 1987. Um ihren Nachlass geht es.

Es geht um 2000 Werke und einen Streitwert von sechzig Millionen Euro

Der Streitwert ist enorm. Von „mindestens 60 Millionen Euro“ spricht Janine Schlemmers Anwalt. Die57-jährige Erzieherinist die Tochter der Schauspielerin Karin Schlemmer, die früh starb, so dass ihr Erbteil an Janine überging. Janine war Anfang 20, als die Großmutter starb. Es habe eine Weile gedauert, bis sie gemerkt habe, dass ihre Tante Ute Jaina ihr das Erbe womöglich vorenthält, sagt sie. Inzwischen hat sie versucht, anhand der Werkkataloge zu ermitteln, was ursprünglich zu teilen gewesen wäre – und spricht von rund 2000 Werken. Ihr Cousin Raman Schlemmer versucht zu beweisen, dass vieles davon verschenkt oder verkauft wurde, also nie zum Erbe gehörte.

Raman Schlemmer ist mit Anwälten aus München und Berlin ins Landgericht gekommen, die den Pressefotografen sofort signalisieren, dass keine Bilder ihres Mandanten veröffentlicht werden dürfen. Dabei ist der Siebzigjährige eine schillernde Persönlichkeit mit rabenschwarzem Haar, buntem Schal, Streifenjackett und exquisiten Designerschuhen, die auch dem Richter sofort aufgefallen sind. Er selbst besitze ein solches Modell in Grün, sagt Schabel. Einen Einfluss auf seine Entscheidung habe das freilich nicht.

Es geht um eine Vielzahl von juristischen Einzelfragen

Schabel bemüht sich, die Spannung im Saal zu mindern und dem Publikum griffig zu erläutern, was doch eigentlich kaum mehr zu entwirren ist. Im Laufe der Jahre sind zahllose Anträge, Abweisungen, Rügen, Widerklagen, Hilfswiderklagen und grundsätzliche Bedenken zusammengekommen, so dass die Causa Schlemmer ohne juristischen Sachverstand nicht mehr zu verstehen ist, aber selbst die Fachleute herausfordert. Schließlich geht es nicht um Anstand und Moral, sondern um juristische Winkelzüge und eine Vielzahl von Einzelfragen. Sind Rügen nach Sachabfragen noch zulässig oder nicht mehr? Soll Schabel als Einzelrichter oder doch eine Kammer verhandeln? Schabels Meinung: „Sie können die Kammer nicht mit 2000 Kunstwerken plagen.“

Janine Schlemmer war zunächst juristisch gegen ihre Tante Ute Jaina vorgegangen, seit ihrem Tod sitzt ihr deren Sohn gegenüber. Bloß: Durfte der Rechtsstreit überhaupt unter demselben Aktenzeichen fortgeführt werden? Ja, meint Schabel. Und waren die Kosten, die dem Beklagten entstanden, rechtens? Schabel sagt es klar: „Es ist mir wurscht, ob Sie zu viel oder zu wenig bezahlt haben.“ Er muss die Sache irgendwie voranbringen.

Der Richter will nicht erneut verhandeln, was andere Gerichte beschlossen haben

Die Anwälte von Raman Schlemmer tun alles, um auch Urteile früherer Prozesse erneut durch Spitzfindigkeiten infrage zu stellen. Sie gingen dabei nicht ungeschickt vor, wie Schabel einräumt, auch wenn bei mancher Strategie „von hinten durch die Brust geschossen“ werde. Schabel macht unmissverständlich klar, dass er bei diesem wohl letzten Prozess nicht neu verhandeln will, was andere Gerichte bereits entschieden haben. Er gehe jetzt nicht „wieder ganz auf Los“, sagt er, „da fehlt mir das Verständnis.“

Und doch bleibt so vieles zu klären: War der Treuhandvertrag rechtens, den Ute Jaina mit ihrer Mutter aushandelte? Was ist von dem Schenkungsvertrag zu halten, mit dem der theatrale Nachlass Schlemmers an sie übergehen sollte? Janine Schlemmers Anwalt wirft ein, es sei „sittenwidrig“ gewesen, was Ute Jaina ihrer hochbetagten Mutter da abgehandelt habe. In einem Brief habe die fast Neunzigjährige einer Freundin geschrieben, sie fühle sich durch die Tochter bedrängt.

Auch die Gegenseite hält nicht mit vollmundigen Anschuldigungen zurück. Die Kläger würden ihre „Meinung wie Unterhosen wechseln“ und für die Bilder „Mondpreise unterstellen“. Schabel stoppt: „Es bringt nichts, wenn Sie sich minutenlang Steine an den Kopf werfen“. Er will an diesem ersten Tag zumindest einen Punkt abhaken: die Mediation, die er 2012 selbst vorgeschlagen hatte. Sieben Jahre haben die beiden Parteien daraufhin verhandelt – und sich zumindest auf 62 Werke geeinigt, die zwischen Janine und Raman geteilt werden sollten. Das allerdings verhinderten dessen Anwälte. „Da fällt man ja vom Glauben ab“, sagt Schabel, weil Raman Schlemmer auch jetzt wieder ablehnt, die gemeinsam getroffene Mediationsvereinbarung endlich umzusetzen.

Das Ergebnis einer Mediation wurde bis heute nicht umgesetzt

Stattdessen stellt er eine Bedingung: Der sogenannte Arrest müsse aufgehoben werden. Janine Schlemmers Anwalt hat Bilder in Museen, deren Eigentum strittig ist, gepfändet. Damit soll verhindert werden, dass die Gegenseite sie abziehen kann – und sie verschwinden, wie es bereits mit vielen Werken geschehen sein soll. Janine Schlemmer sagt, dass mehrfach Arbeiten ihres Großvaters verkauft oder versteigert worden seien, die Auktionshäuser aber keine Auskunft über die Herkunft gäben.

Der Richter ist enttäuscht, dass nicht mal ein kleiner Erfolg möglich war

Der Arrest wird nicht aufgehoben – und Richter Schabel ist die Enttäuschung anzusehen, dass der Beklagte ihm zum Prozessauftakt seinen ersten kleinen Erfolg verhagelt. Er gehe in drei Jahren in Ruhestand, sagt er, und sei sich nicht sicher, ob er den Abschluss dieses Prozesses noch erleben werde. Janine Schlemmer ist auch enttäuscht, aber nicht überrascht, dass ihr Cousin wiederum einen Deal fordert. „Er blockiert gern alles, deshalb zieht es sich extrem hin“, sagt sie, und hofft doch, dass Schabel die Sache endlich zu einem Ende bringen wird. „Es muss eine Lösung geben“, sagt sie, „für uns beide.“

Zahlreiche Urteile und Werke

Urteile:
Schon mehrfach haben sich Gerichte mit den Erbstreitigkeiten von Oskar Schlemmer befasst. So entschied zum Beispiel der Bundesgerichtshof bereits, dass Uta Jaina Schlemmer ihrer Nichte Janine Schlemmer über „Umfang und Verbleib großer Teile des Nachlasses“ Auskunft zu erteilen habe, was aber nicht in Gänze erfolgte, so die Klägerin.

Streitmasse : Ein kleiner Teil der Werke, um die es nun bei dem Stuttgarter Prozess geht, befindet sich in Museen. Ein weiterer ist eingelagert in einem Zollfreilager in der Schweiz. Außerdem geht es um rund sechzig Arbeiten, die 2008 in einem Kölner Auktionshaus versteigert werden sollten. Allein diese Werke, die zuvor als Leihgaben in Museen gehangen hatten, wurden damals auf fünf bis sieben Millionen Euro geschätzt. Nachdem die Beklagte die Auktion per einstweiliger Verfügung kurzfristig verhinderte, wurden die Werke bei einem sogenannten Sequester verwahrt, wo sie sich bis heute befinden.