Der Angeklagte soll mit einer Pistole durch eine geschlossene Wohungstür geschossen haben. Foto: dpa

Ein 40 Jahre alter Mann, der sich in U-Haft befindet, geht vor dem Landgericht in die Revision. Er hat seine eigene Version von dem Tatvorgang.

Sindelfingen - Mit gesenktem Kopf sitzt der 40 Jahre alte Mann auf der Anklagebank und versucht, den Ausführungen am Stuttgarter Landgericht zu folgen. Dessen erste Schwurgerichtskammer hat ihn im Juni des vorigen Jahres wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Auf den Revisionsantrag des Angeklagten hin hat der Bundesgerichtshof das Urteil Ende des Jahres teilweise wieder aufgehoben und verlangt eine erneute Beweisführung über die Tat an einem Novembertag des Jahres 2015 in Sindelfingen. Damals, so das Landgericht vor einem Jahr, hatte der 40-Jährige mit einer frisierten Schreckschusspistole eine Kugel durch seine geschlossene Wohnungstür gefeuert und dabei einen heute 42-Jährigen getroffen, mit dem er zuvor in eine handfeste Auseinandersetzung geraten war.

Firmenchef bezahlt die Miete des 40-Jährigen

Der 40-jährige Türke war von März 2015 an bei einem 42 Jahre alten Kraftfahrzeugsmeister in Holzgerlingen, einem Landsmann, in einer Werkstatt beschäftigt gewesen, jedoch einige Tage unentschuldigt nicht zur Arbeit erschienen. Der 42-Jährige suchte seinen Mitarbeiter deshalb in dessen Sindelfinger Wohnung auf. Dabei kam es zu einem Streit. Ein Anlass war laut dem Gericht, dass der 40-Jährige seinen Firmenchef gebeten hatte, ihm zur Begleichung von Arztkosten finanziell unter die Arme zu greifen. Eine Rückfrage bei dem Mediziner habe jedoch ergeben, dass der 40-Jährige in diesem Fall gar keine ärztliche Hilfe in Anspruch genommen hatte – der 40-Jährige litt nach eigenen Angaben unter einem Augenleiden. Zudem hatte sein Firmenchef die Wohnung an den 40-Jährigen untervermietet und die Miete in Höhe von 350 Euro samt Nebenkosten für ihn bezahlt. Der 40-Jährige verdiente in der Werkstatt 700 Euro netto monatlich.

Die Auseinandersetzung in der Wohnung eskalierte schließlich, nachdem der 42-Jährige seinen Mitarbeiter gefragt hatte, ob er krank sei und der 40-Jährige verneinte: Daraufhin kündigte der KfZ-Meister dem Mann und verlangte überdies, dass er die Wohnung zu räumen habe, so die Ergebnisse der bisherigen Beweisaufnahme des Gerichts. Der 40-Jährige habe daraufhin erklärt, dass er in der Wohnung bleibe. In Wut geraten, habe der 42-Jährige dem 40-Jährigen zwei Fausthiebe ins Gesicht verpasst. Der 40-Jährige habe seine frisierte Schreckschusspistole geholt und seinen Chef sowie einen Bekannten, der in der Wohnung ebenfalls nach dem 40-Jährigen hatte sehen wollen, bedroht.

Kugel prallte im Hausflur auf den Boden

Der Firmenchef und der Bekannte flüchteten daraufhin aus der Wohnung, und der Bekannte hielt zunächst die Wohnungstür zu, die außen auch eine Klinke hatte. Unvermittelt durchschlug der Schuss die Tür, die Kugel prallte im Hausflur auf den Boden und traf den 42-Jährigen, der dadurch eine Prellung davontrug.

Der Angeklagte erklärte bei seiner Vernehmung, dass er seit der Trennung von seiner Ehefrau, mit der er zwei Kinder hat, unter Depressionen leide und Medikamente nehme. Außerdem ist der 40-Jährige an Diabetes erkrankt und spritzte sich während der Pausen in der Autowerkstatt Insulin. „Er kam immer wieder schläfrig und mit verquollen Augen zu spät zur Arbeit“, berichtete der Firmenchef am Montag als Zeuge dem Vorsitzenden Richter Jörg Geiger. Das Gericht beauftragte einen Gutachter damit, den Gesundheitszustand des Angeklagten zur Tatzeit einzuschätzen.

Der Angeklagte führte ein Messer mit sich

Zudem gilt es zu klären, was nach dem Schuss aus der manipulierten Schreckschusspistole mit Kartuschenmunition passierte. „Der 40-Jährige ist hinter uns hergerannt und hat geschrien, dass er uns erschießen will“, erklärte der 42-Jährige. Auch ein Messer hatte der Angeklagte dabei.

Gegenüber der Polizei hatte der 40-Jährige am Tatort eingeräumt, dass er sich mit dem Messer habe wehren wollen. Denn im Laufe der Auseinandersetzung sei auf ihn geschossen worden.

Bei dem Prozess, bei dem ein Dolmetscher benötigt wird, sind bisher drei weitere Verhandlungstage angesetzt worden.