Die Ausstellung soll spätestens Anfang 2019 im Landgericht eröffnen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Im Staatsarchiv Ludwigsburg hat Alfred Geisel, früher stellvertretender Landtagspräsident, über eine Dauerausstellung gesprochen, die im Stuttgarter Landgericht an die verbrecherischen NS-Urteile erinnern soll.

Stuttgart/Ludwigsburg - In Zeiten, in denen manche die dunklen Flecken deutscher Geschichte gerne vergessen würden, ist das Erinnern umso wichtiger. Doch wie den verbrecherischen Urteilen gedenken, die am Landgericht Stuttgart während der Zeit der Nationalsozialisten gefällt wurden? Darüber sprach im Staatsarchiv Ludwigsburg Alfred Geisel, einst Staatsanwalt sowie von 1980 bis 1996 stellvertretender Landtagspräsident, in der Reihe „60 Jahre Zentrale Stelle“. Geladen hatte der Förderverein Zentrale Stelle mit dem Staatsarchiv und dem Verein „Gegen Vergessen – Für Demokratie“. Als Mitglied bei Letzterem war Geisel beteiligt an einer Initiative, die sich für eine Dauerausstellung über NS-Unrechtsurteile und einem Mahnmal einsetzte. Beides entsteht nun im und vor dem Landgericht Stuttgart. „Wenn alles gut geht, dann kann das Projekt noch im Dezember, spätestens Anfang 2019, der Öffentlichkeit übergeben werden“, so der Jurist.

An einem authentischen Ort visuell darstellen

Der Weg dahin war lang. Er begann in den 90er Jahren mit einem Brief des Vereins gegen das Vergessen an das Justizministerium Baden-Württemberg. Aber erst im August 2012, so Geisel, sei der Stein dank eines neuen Vorstoßes ins Rollen gekommen, diesem „traurigen, viel zu lange vernachlässigten Kapitel“ nachzugehen und einen würdigen Gedenkort zu realisieren. Ins Boot kamen auch die Verantwortlichen von Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart. Das Haus der Geschichte erstellte bis 2016 das Ausstellungskonzept. „Die Mitarbeiter leisteten unglaubliche Recherchearbeit!“, lobte Geisel. Sollte doch neben der Strafjustiz vor allem auch das Unrecht in der Zivilgerichtsbarkeit, etwa Familien-, Erb- oder Mietrecht dargestellt werden sowie die Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung. „Klar war: Es muss visuell dargestellt werden, an einem authentischen Ort.“ Dafür bot sich das Landgericht an. Im 1944 zerbombten Vorgängergebäude wurden verbrecherische Urteile gesprochen und Recht gebeugt – das Stuttgarter Sondergericht unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten Hermann Cuhorst verurteilte wegen Nichtigkeiten zum Tode. Dessen Lichthof war eine zentrale Hinrichtungsstelle: Doch dort, wo 1938 bis 1944 423 Todesurteile vollstreckt wurden, befindet sich nun ein Parkplatz.

„Unwürdig für ein Mahnmal“, so der Jurist. „Aber, aus den Fenstern des ersten Obergeschosses, wo die Dauerausstellung sein wird, sieht man den Parkplatz.“ Alle 423 Namen der dort Hingerichteten sollen auf sechs Stelen vor dem Landgericht aufgeführt werden, mit Datum, Urteil und Tat. Diese seien gesichert, obwohl viele Unterlagen zerbombt wurden. „Der Münchner Scharfrichter Johann Reichhart, der zu den Hinrichtungen nach Stuttgart kam, hat sie minutiös in sein Tagebuch eingetragen.“

Gegensatz des Unrechtsstaats zum Rechtsstaat von heute

Die verfolgten jüdischen Mitbürger – mehr als 70 in der Justiz Tätigen verloren ihr Amt, flohen, starben im Konzentrationslager oder bald nach dem Zweiten Weltkrieg – sollen in der Schau einen Erinnerungsort erhalten. Auf weiteren Tafeln werde das zerstörte Justizgebäude thematisiert, so Geisel, sowie exemplarische Urteile der NS-Strafjustiz. „Sie sollten die kritische Öffentlichkeit, politische und religiöse Gegner ausschalten.“

Eine besondere Rubrik behandle die Täter und den Umgang mit der NS-Justiz in der Bundesrepublik. Senatspräsident Cuhorst wurde etwa bei den Nürnberger Prozessen als belastet eingestuft, aber freigesprochen. Alfons Bogenrieder wiederum fällte als Erster Staatsanwalt beim Sondergericht Stuttgart ominöse Todesurteile. Nach 1949 war er Ministerialrat im Justizministerium Baden-Württemberg und verantwortlich für Daten ehemaliger Angeklagter der NS-Zeit. „Das ist zutiefst beschämend, Gott sei Dank jetzt Vergangenheit“, so Geisel. Dass die zukünftige Dauerausstellung vor drei Verhandlungssälen zu sehen sein wird, könne der Öffentlichkeit den Gegensatz des Unrechtsstaats von damals zum Rechtsstaat von heute verdeutlichen. Glücklich ist Geisel, dass nun auch – ohne Haushaltsnachverhandlungen – die Kosten von insgesamt 160 000 Euro freigegeben wurden.