Sie wollte sich von ihrem Mann trennen. Das hat eine 42-jährige Frau mit dem Leben bezahlt. Der Mann steht jetzt wegen Mordes in Stuttgart vor Gericht.
Stuttgart - Sie wollte in Freiheit leben und hat dies mit ihrem Leben bezahlt. Jetzt steht der Mann, der der 42 Jahre alten Frau das Leben in Freiheit versagt haben soll, vor dem Landgericht. Die Anklage lautet auf Mord aus niedrigen Beweggründen.
Es ist der 19. Juni dieses Jahres. In der Familie, die im Jahr 2015 aus Afghanistan geflüchtet war und jetzt in einer Wohnung an der Nordbahnhofstraße lebt, herrscht Streit. Der Ehemann unterstellt seiner Frau, etwas mit einem anderen Mann zu haben. Der Konflikt schwelt schon länger.
Laut dem Anklagesatz von Staatsanwalt Andreas Kienle wollte die 42-jährige Mutter einer Tochter und eines Sohnes so frei leben, wie es in Deutschland eben möglich ist. Das soll ihrem zehn Jahre älteren Mann nicht gefallen haben.
Die Frau weist etliche Stiche auf
Der Mann nennt seine Frau an jenem Abend eine „Hure“, er wird immer aggressiver. Die Frau will der bedrohlichen Situation entkommen und verlässt die Wohnung, um eine Freundin zu besuchen. „In diesem Moment hat der Angeklagte beschlossen, seine Frau zu töten“, trägt Staatsanwalt Andreas Kienle vor.
Der 52-Jährige holt ein Messer mit einer neun Zentimeter langen Klinge aus der Küche und folgt seiner Frau. An der S-Bahn-Haltestelle Nordbahnhof holt er sie gegen 22 Uhr ein und spricht sie an. Sie lässt sich auf kein Gespräch ein und dreht sich weg. Da beginnt der 52-Jährige, auf seine Frau einzuschlagen.
Als Nächstes zieht er das Messer und sticht auf seine Frau ein. Immer wieder. Am Hals und am Oberkörper getroffen geht die 42-Jährige zu Boden. Ihr Mann lässt aber nicht von ihr ab. Er sticht weiter zu. Ein Kioskbesitzer alarmiert die Polizei. Der Messerstecher wird noch am Tatort festgenommen, sein schwer verletztes Opfer wird ins Katharinenhospital gebracht. Dort kämpfen die Ärzte und Ärztinnen um das Leben der Frau. Sie weist etliche Stichwunden fast am ganzen Körper auf.
Der Täter traf sie in der linken Halsseite, in der linken und rechten Brust, am Oberarm und im Bauch. Einer der Messerhiebe hat die Rippen der Frau durchschlagen. Der Kampf der Chirurgen ist vergebens. Die Frau stirbt am frühen Morgen des 21. Juni an Organversagen.
Im Gerichtssaal wird „Mörder“ skandiert
Jetzt steht der Mann vor der 9. Strafkammer. Der Zuschauerraum ist unter Einhaltung der Corona-Bedingungen mit Abständen fast ausschließlich von Mitgliedern des Bundes sozialistischer Frauen besetzt. Die Frauen werden später, wenn der Angeklagte abgeführt werden wird, „Mörder“ und „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ skandieren.
Am ersten Prozesstag wird lediglich der Anklagesatz verlesen. Der Verteidiger Sammy Urcun kündigt an, sein Mandant werde am nächsten Verhandlungstag Angaben zu seiner Person und zu dem Mordvorwurf machen. Als der Vorsitzende Richter Rainer Gless den Angeklagten fragt, ob sein Vorname mit G oder mit C geschrieben werde, sagt der Angesprochene: „Das weiß ich nicht. Ich kann weder lesen noch schreiben.“ Der Prozess wird am 22. Dezember fortgesetzt und ist bis zum 28. Januar terminiert.