Das Landgericht Stuttgart hat einen Mann verurteilt, der eine Spielhalle in Backnang ausgeraubt hat. Foto: dpa

Mit einem Küchenmesser bewaffnet hat ein 32-Jähriger eine Spielhalle in Backnang ausgeraubt. Für seine Tat ist der mehrfach vorbestrafte Mann vom Landgericht Stuttgart jetzt verurteilt worden – die Richter gehen von einem minderschweren Fall aus.

Stuttgart - Drei Jahre, acht Monate und zwei Wochen muss ein 32-Jähriger ins Gefängnis, weil er ein Casino in Backnang ausgeraubt hat. Trotz der 14 Vorstrafen des Mannes geht das Gericht von einem minderschweren Fall aus – im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft.

Der Angeklagte hatte im Oktober vergangenen Jahres mit einem 30 Zentimeter langen Küchenmesser bewaffnet die Spielhalle überfallen, in der er auch Kunde war. Er erbeutete insgesamt 2315 Euro, von denen Ermittler später 1871 Euro in seiner Wohnung sicherstellten. Der Mann gestand die Tat bereits bei der Haftbefehlseröffnung und offenbarte der Polizei den Namen seines Komplizen, der ihn zum Casino und wieder nach Hause gefahren und dafür etwas von der Beute bekommen hatte. Von dem Mann fehlt bisher jede Spur.

Täter wird bald Vater

Das Geständnis seines Mandanten sei das eines „geläuterten Täters“, betonte der Verteidiger. Der 32-Jährige habe aus freien Stücken heraus gestanden, was das Gerichtsverfahren erheblich vereinfacht habe. Es sei zudem mutig gewesen, den Mittäter zu benennen. Die Tat sei aus der Not heraus begangen worden, weil der Angeklagte Schulden und deshalb Streit mit seiner Ehefrau gehabt hatte. Diese habe ihm mit dem Aus der Beziehung gedroht. Sein Mandant sei ohne Plan vorgegangen – „dämlicher, mit Verlaub gesagt, geht’s eigentlich nicht“, so der Anwalt. Schließlich war der 32-Jährige im Casino bekannt gewesen und hätte wissen müssen, dass es dort eine Kameraüberwachung gibt.

Diese Aspekte sowie die schriftliche Entschuldigung des Angeklagten bei der Kassiererin des Casinos sprächen für einen minderschweren Fall, argumentierte der Verteidiger. „Ich denke, er bereut es wirklich“, betonte er. Zudem befände sich sein Mandant nun in einer neuen Situation – der Mann wird im November zum ersten Mal Vater, die Mutter des Kindes steht zu ihm. Deshalb habe der Angeklagte eine „sehr hohe Strafempfindlichkeit“.

Die Entschuldigung nehme er dem 32-Jährigen ab, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Die 14 Vorstrafen sowie die Tatsache, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter Bewährung stand, sprächen allerdings für eine erhebliche kriminelle Energie. Dass der Entschluss zur Tat recht spontan gefallen sei, wirke da eher wie eine Schutzbehauptung, sagte der Staatsanwalt, der an der Läuterung des Mannes gewisse Zweifel äußerte. Seiner Meinung nach könne nicht von einen minderschweren Fall ausgegangen werden – was eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren bedeutete.

Dilettantisches Vorgehen

Die Richter folgten in ihrem Urteil schließlich der Argumentation der Verteidigung. Bei den 14 Vorstrafen handele es sich größtenteils um Geldstrafen, „keine besonders schweren Taten“, erklärte der Vorsitzende Richter. Der Überfall auf das Casino sei relativ spontan und ohne größere Planung, vielmehr „dilettantisch“ erfolgt.

Auch, dass der 32-Jährige seinen Komplizen benannt hatte, wertete das Gericht positiv. Ausschlaggebend war jedoch das Geständnis des Angeklagten, betonte der Vorsitzende Richter – „ohne Geständnis wären wir bei sechs Jahren gewesen“. Mit drei Jahren, acht Monaten und zwei Wochen liege das Strafmaß nun im mittleren Bereich dessen, was bei einem minderschweren Fall in Betracht komme. „Wenn Sie es ernst meinen, müssen Sie jetzt diesen Schlussstrich durchziehen“, mahnte der Vorsitzende Richter den Angeklagten.